Staatskanzlei

Längeres „Gemeinsames Lernen“: Land unterstützt Bildung von Schulzentren

veröffentlicht am 12.07.2016

Die Landesregierung unterstützt die Schaffung von weiteren Schulzentren. Ein entsprechendes Konzept von Bildungsminister Günter Baaske beschloss das Kabinett am Dienstag in Potsdam. Schulzentren sind der organisatorische Zusammenschluss von Grundschulen mit Oberschulen oder Gesamtschulen. Bildungsminister Baaske sagte: „„Schulzentren stärken das ´Gemeinsame Lernen` von der Einschulung bis zum Schulabschluss, erleichtern den Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I, sorgen für pädagogische Abstimmung zwischen den Stufen, haben schulorganisatorische Vorteile und können für Schulträger Kostenersparnisse bedeuten.“ Das 35-seitige Konzept beruht auf einem Beschluss des Landtags vom Dezember 2015.

Im Land Brandenburg gibt es bereits 35 Schulzentren in öffentlicher Trägerschaft, davon 34 in der Verbindung mit Oberschulen und eine mit einer Gesamtschule (Tabelle im Anhang). Das erste Schulzentrum wurde 1993 gegründet. Baaske: „Da es sich bei Schulzentren nicht um eine neue Schulform handelt, bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelung.“

Baaske weiter: „Unser neuer Rahmenlehrplan für die Klassenstufen 1 bis 10 passt hervorragend in das Konzept der Schulzentren. Die Zentren können ein Element sein, das Schulsystem angesichts des demografischen Wandels regional zukunftsfest zu machen. Es geht dabei nicht um eine Einheits- oder Gemeinschaftsschule. Die gegenwärtige Schulstruktur bleibt unverändert. Am Bestand der Gymnasien als eigenständige Schulform gibt es für die Landesregierung keinen Zweifel. Aber sie können selbstverständlich mit Schulzentren kooperieren.“

Bereits im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass es weitere Schulzentren geben sollte. Dies kann jedoch nicht durch das Land festgelegt werden, da darüber ausschließlich die Schulträger im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden. Die bisher bestehenden 35 öffentlichen Schulzentren befinden sich sowohl in Trägerschaft von  Gemeinden (21), Landkreisen und kreisfreien Städten (8) als auch von Ämtern (6). Die meisten von ihnen haben Ganztagsangebote.

Das Konzept fußt auf zwei Säulen: Zum einen soll es Transparenz schaffen und durch Beratung den Prozess der Bildung von Schulzentren erleichtern und zum anderen bietet es konkrete Anreize zur Neugründung sowohl für Schulträger als auch für Schulen.

Die Bildung von Schulzentren kann in drei Phasen unterteilt werden: Initiierungsphase, Gründungsphase, Umsetzungsphase. Das Konzept dient als Leitfaden, um diesen Prozess erfolgreich zu gestalten. Zu den darin genannten Vorteilen von Schulzentren gehören:

  • ´Gemeinsames Lernen` bis zum Schulabschluss nach der 10. Klasse (Oberschule) oder 12. bzw. 13. Klasse (Gesamtschule)
  • Vereinfachung des sonst üblichen Ü-7 Verfahrens (Übergang Sekundarstufe I)
  • Eine Leitung für beide Schulteile; auch die Gremien (z. B. Schulkonferenz) wirken für das gesamte Schulzentrum
  • Schulstufenübergreifende pädagogische Konzepte, abgestimmtes schulinternes Curriculum, gemeinsam entwickeltes Schulprogramm
  • Gemeinsames Lehrerkollegium mit der Möglichkeit, Lehrerwochenstunden auch stufenübergreifend einzusetzen (z. B. Sonderpädagogen)
  • Bessere Vertretungsmöglichkeiten durch größeres Kollegium und damit Verringerung des Stundenausfalls
  • Effizienter Ressourceneinsatz (z. B. gemeinsame Nutzung von Begegnungs- und Fachräumen) und Synergieeffekte für Schulträger (z. B. Gebäudemanagement, Ausstattung, Schülerverkehr)

Das Konzept führt zusätzlich die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten des Landes auf:

  • Umfassende Beratung der Träger auch aus den bisherigen Erfahrungen als Voraussetzung für eine Entscheidung
  • Finanzielle Unterstützung aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Bildung: 24 Mio. Euro für erforderliche Ausbau-, Umbau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich der Schulen (60 Prozent Landesförderung). Zusätzlich könnte eine Förderung aus dem Landesprogramm für „Inklusive Schulen“ möglich sein.
  • Zusätzliche Personalmittel an den Schulzentren (im Jahr 2017 insgesamt 35 und ab 2018 insgesamt 50 Stellen)
  • Jährlich 250.000 Euro für die wissenschaftliche Begleitung von ausgewählten Schulzentren