Staatskanzlei

Integration durch Kita, Bildung, Sport und Weiterbildung

veröffentlicht am 28.06.2016

An brandenburgischen Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden derzeit etwa 5.500 Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien unterrichtet. Das berichtete Bildungsstaatssekretär Thomas Drescher heute im Kabinett. Dort hatte er die aktualisierte Fassung des 48-seitigen Informationspapiers seines Ministeriums vorgestellt, das sich mit allen Fragen zu den Themen „Asyl“ und „Flüchtlinge“ in Bezug auf Bildung, Jugend und Sport befasst. Damit besuchen inzwischen etwa 500 Kinder und Jugendliche mehr die öffentlichen Schulen als noch Mitte März, als die letzte Fassung veröffentlicht wurde. Insgesamt werden 6.714 Schülerinnen und Schüler zum Stichtag 10. Mai aufgrund nicht ausreichender Kenntnisse in der deutschen Sprache nach der sogenannten Eingliederungsverordnung an 490 der 714 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen unterrichtet (69 Prozent dieser Schulen; im März noch 472 bzw. 66 Prozent). Die meisten Einzugliedernden wurden zum 10. Mai an Grundschulen unterrichtet (4.359), gefolgt von Oberschulen (1.906); an Gesamtschulen waren es 190 und Gymnasien 109. Die Lehrkräfte an den Grundschulen schultern damit weiterhin die größten Aufgaben der schulischen Integration. Drescher: „An den Schulen wird sehr gute Arbeit geleistet. Manche Schulen sind aber zweifellos stark belastet. Wir wollen sie in ihrer Arbeit unterstützen“. Zur Vorbereitung der jungen Flüchtlinge auf die Teilnahme am Regelunterricht gibt es insgesamt 199 Vorbereitungsgruppen und 522 Förderkurse, die von ihnen insbesondere in Abhängigkeit ihrer Sprachkenntnisse besucht werden. Von den insgesamt 6.714 Einzugliedernden nehmen die meisten bereits - zumindest zeitweise - am Regelunterricht teil (5.865). Bevor die jungen Flüchtlinge in die Kommunen kommen und dort eingeschult werden, können sie an Kursen für Sprache sowie Kunst, Musik und Sachunterricht an den verschiedenen Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt teilnehmen. Derzeit sind es insgesamt etwa 330 Kinder und Jugendliche. Die Finanzierung der dafür notwendigen rund 20 Stellen erfolgt durch das Bildungsministerium. Die Zahl der unter 18-jährigen, unbegleiteten minderjährigen Ausländer, die ohne Sorge- oder Erziehungsberechtigte nach Brandenburg einreisen, lag zum 10. Mai bei knapp 1.500 (März: 1.530). Die 18 Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte sind für die ihnen zugewiesenen jungen Flüchtlinge zuständig. Sie werden im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts betreut. Das Land stellt die Finanzierung durch eine Kostenerstattung an die Kreise und kreisfreien Städte sicher. Bei dem Projekt „Integration durch Sport“ der Brandenburgischen Sportjugend (BSJ) steht die interkulturelle Öffnung der Sportorganisationen im Vordergrund. Das Sportministerium erhöhte dafür die jährliche Fördersumme von 30.000 auf 40.000 Euro. Dadurch werden die Sportvereine unterstützt, auch Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen sportbetont zu betreuen. Zudem nutzt die BSJ auch den Freiwilligendienst, um Flüchtlinge in den Sport zu integrieren: Über die BSJ leisten 15 Menschen mit Fluchterfahrung künftig in Brandenburger Sportvereinen Integrationsarbeit. Sie absolvieren dort den Bundesfreiwilligendienst (BuFdi). Dabei sollen nicht nur Flüchtlinge integriert, sondern auch neue Vereine für eine dauerhafte und nachhaltige Integrationsarbeit gewonnen werden. Das Infopapier wird allen Interessierten zur Verfügung gestellt, laufend aktualisiert und steht im Internetangebot des Ministeriums http://www.mbjs.brandenburg.de zur Verfügung. Drescher: „Damit wollen wir alle, die damit fachlich befasst sind, aber auch die breite Öffentlichkeit umfassend und realistisch informieren.“