Staatskanzlei

Kriminalitätsopfer werden intensiver betreut

veröffentlicht am 21.06.2016

Opfer von Straftaten sollen in Brandenburg während des Gerichtsprozesses künftig intensiver betreut werden. Dafür hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Justizminister Stefan Ludwig einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Ludwig sagte: „Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere, fachlich anspruchsvolle neue Form der Opferbetreuung. Mit dieser nicht rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzwürdige Verletzte wird den Betroffenen mehr qualifizierte Betreuung und Unterstützung zuteil. Ziel ist, die individuelle Belastung der Verletzten durch die Hauptverhandlung zu reduzieren und zu helfen, die oft traumatischen Ereignisse besser verarbeiten zu können. Den Belangen der Opfer wird so noch stärker Rechnung getragen werden. Dies haben wir auch entsprechend mit Haushaltsmitteln unterlegt.“

Das Gesetz sieht erstmals einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung vor. Kindern und Jugendlichen, die Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten wurden, ist durch das zuständige Gericht auf deren Antrag ein  psychosozialer Prozessbegleiter beizuordnen. Erwachsenen Opfern kann auf Antrag ebenfalls ein psychosozialer Prozessbegleiter durch das Gericht beigeordnet werden, wenn sie besonders schutzbedürftig sind. Im Bundesgesetz ist eine Vergütungspauschale für Prozessbegleiter von ca. 1100 € für das Vorverfahren, gerichtliche Verfahren der ersten Instanz und den Zeitraum nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens vorgesehen.

Ludwig sagte: „Die genauen Fallzahlen lassen sich heute noch nicht vorhersagen. Wir sind aber gut vorbereitet und stellen sicher, dass Anspruchsberechtigte die Begleitung auch wahrnehmen können. Die speziell geschulten Fachkräfte werden sie dabei zum Beispiel auf ein Strafverfahren vorbereiten, ihnen als Begleitung in der Hauptverhandlung zur Seite stehen, den Prozess nachbereiten und weitere Hilfsmöglichkeiten vermitteln. Gerade besonders schutzbedürftigen Opfern, die oftmals im Strafprozess auch als Zeugen auftreten, kann so die Angst vor einem Verfahren genommen und die Belastung einer Verhandlung deutlich reduziert werden.“