Staatskanzlei

Entwurf des Landesentwicklungsplanes - Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gebilligt

veröffentlicht am 27.05.2016

Die Länder Brandenburg und Berlin sind heute auf dem Weg zur Neuordnung der gemeinsamen Landesplanung einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Die Gemeinsame Landesplanungskonferenz, in der die mit Planungsthemen befassten Ressorts unter der Leitung der beiden Regierungschefs vertreten sind, hat auf ihrer Sitzung in Potsdam den von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) erarbeiteten Vorentwurf des neuen Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gebilligt. Gleichzeitig wurde den beiden Landesregierungen empfohlen, das Beteiligungsverfahren zum Planentwurf zu starten.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Zwei Länder - eine Region, das ist die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Die Entwicklung der Region als Ganzes braucht die gemeinsame Landesplanung. In diesem Sinne haben wir heute einen neuen Landesentwicklungsplan als Vorentwurf auf den Weg gebracht. Jetzt haben die Akteure vor Ort das Wort!“ 

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller: „Der bisherige Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg hat sich bewährt. Er war und ist eine gute Grundlage, die räumliche Entwicklung der Hauptstadtregion zu steuern und voranzutreiben. Mit dem neuen Landesentwicklungsplan wollen wir die wesentlichen Inhalte fortschreiben, dabei aber auch die veränderten Rahmenbedingungen und neue räumliche Entwicklungstrends berücksichtigen.“

Der Entwurf des Landesentwicklungsplans eröffnet ausreichende Entwicklungsspielräume für Wohnsiedlungen insbesondere dort, wo gute Verkehrsanbindung, wirtschaftliche Dynamik und eine entsprechende Bevölkerungskonzentration gegeben sind. Dies gilt für die sogenannten Zentralen Orte und die vom Schienenverkehr gut erschlossenen Teile von Berlin und des Umlands. Hier handelt es sich um den Siedlungsstern. Für die weiteren Ortsteile und Gemeinden ist die Möglichkeit der Eigenentwicklung gesichert. Zusätzliche Festlegungen sollen eine geordnete Entwicklung der Siedlungsflächen sichern. Die gewerbliche Entwicklung wird unterstützt.

Die Zentralen Orte übernehmen als Siedlungs- und Wirtschaftsschwerpunkte sowie Verkehrsknotenpunkte Funktionen für die öffentliche Infrastrukturversorgung und die Daseinsvorsorge. Großflächiger Einzelhandel soll in den Zentralen Orten konzentriert werden.

Daneben werden wertvolle Naturräume und Verbindungen zwischen ihnen besonders geschützt. „Grünkeile“ ziehen sich deshalb aus dem Umland bis nach Berlin hinein und sichern so wichtige Frei- und Erholungsräume für die Bevölkerung.