Staatskanzlei

Kabinett verabschiedet Entwurf des Landesentwicklungsplans

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Andreas Beese mit:

veröffentlicht am 10.05.2016

Die Landesregierung hat heute den Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion (LEP HR) auf den Weg gebracht. Landesplanungsministerin Kathrin Schneider betonte: „Wir haben damit die Weichen für die Verabschiedung des Entwurfs in der gemeinsamen Landesplanungskonferenz Berlin-Brandenburg gestellt. Der nächste Schritt ist ein umfangreiches formelles Beteiligungsverfahren, bei dem die Träger öffentlicher Belange und Kommunen ihre Stellungnahme abgeben können. Basis für den Entwurf war eine Befragung der Landkreise, Städte und Gemeinden in Brandenburg und der Berliner Bezirke im vergangenen Jahr.“ Der Entwurf sieht vor, erfolgreiche Steuerungsinstrumente beizubehalten und teilweise weiter zu entwickeln. So soll der Siedlungsstern entlang der Schienenwege weiterhin als Konzept für die Steuerung des Wachstums Berlins und seines Umlandes beibehalten werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Freiräume zwischen den Siedlungsachsen mit ihren wichtigen Funktionen für Natur und Erholung bestehen bleiben. Auch das System der Zentralen Orte als „Anker im Raum“ bleibt erhalten. Zusätzlich sollen Schwerpunkte für Grundversorgung und Siedlung durch die Regionalen Planungsgemeinschaften ausgewiesen werden. Gemeinden, die als solche Schwerpunkte benannt werden, sollen die Möglichkeit bekommen, mehr Fläche für Wohnungsbau und Einzelhandel zu entwickeln. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) hat im September 2015 begonnen, den neuen LEP HR im Auftrag der gemeinsamen Landesplanungskonferenz zu erarbeiten. Eine wichtige Grundlage bildeten die Ergebnisse einer Befragung zur Evaluierung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg. Die Ergebnisse wurden Ende 2015 in regionalen Fachveranstaltungen in Eberswalde, Rathenow, Lübbenau sowie Berlin mit den Kommunen sowie weiteren Institutionen in beiden Ländern erörtert. Der Entwurf wird jetzt der gemeinsamen Landesplanungskonferenz am 27. Mai vorgelegt. Diese erteilt dann die Freigabe für das nächste Beteiligungsverfahren. Voraussichtlich ab Oktober werden die kommunalen Planungsträger und die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit haben, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.