Staatskanzlei

Staatsvertrag für gemeinsames klinisches Krebsregister

veröffentlicht am 12.04.2016

Brandenburg und Berlin schaffen ein gemeinsames klinisches Krebsregister. Den Staatsvertrag über Einrichtung und Betrieb unterzeichneten Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze und Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja heute in der Potsdamer Staatskanzlei. Dabei betonten sie, durch das gemeinsame Krebsregister werde die onkologische Versorgung in beiden Ländern verbessert. Trägerin des bundesweit einzigen länderübergreifenden Krebsregisters soll die „Klinisches Krebsregister für Brandenburg und Berlin gGmbH“ werden, die im vergangenen September als Tochtergesellschaft der Landesärztekammer Brandenburg gegründet wurde. Als letzte Etappe müssen der Landtag Brandenburg und das Abgeordnetenhaus von Berlin jeweils ein Zustimmungsgesetz zu diesem Staatsvertrag beschließen, damit das gemeinsame klinische Krebsregister am 1. Juli 2016 freigeschaltet werden kann. Das Brandenburger Kabinett und der Berliner Senat hatten dem Staatsvertrag bereits in der vergangenen Woche zugestimmt. Gesundheitsministerin Golze sagte: „Dank verbesserter Früherkennung, Diagnostik und Therapie sind die Überlebenschancen bei Krebserkrankungen in den letzten Jahren enorm gestiegen. Mit dem gemeinsamen klinischen Krebsregister werden wir die Qualität der onkologischen Versorgung weiter verbessern. Es liefert den Ärztinnen und Ärzten, aber auch der Forschung wertvolle Daten und Erkenntnisse zu Diagnose, Behandlung, Heilungsprozessen oder zu Rückfällen und macht damit die erfolgversprechendste Krebsbehandlung für alle sichtbar. Davon profitieren Patientinnen und Patienten direkt. Das gemeinsame klinische Krebsregister ist für die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg ein bedeutender Meilenstein und ein weiterer wichtiger Bereich, in dem beide Länder eng zusammenarbeiten.“ Gesundheitssenator Czaja sagte: „Das gemeinsame Krebsregister stärkt die Gesundheitsregion Berlin Brandenburg weiter. Es liefert mit vollständigen individuellen Behandlungsverläufen nicht nur wertvolle Informationen für die individuelle Behandlung von Patientinnen und Patienten, die z.B. bei Tumorkonferenzen genutzt werden können. Es liefert auch Aussagen zur Versorgungsqualität und zu den Erfolgen verschiedener Behandlungsmethoden. Der Nutzen hängt aber entscheidend von der Datenqualität ab. Wir brauchen für die Qualität der Aussagen eine Meldequote von über 90 Prozent. Daher hoffe ich, dass möglichst alle Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte gerade auch aus Berlin die Meldungen nach den Vorgaben des Staatsvertrages vornehmen. So tragen sie aktiv zur Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung im Interesse ihrer Patientinnen und Patienten bei.“ Dr. med. Udo Wolter, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, sagte: „Die Landesärztekammer Brandenburg hat sich gern bereit erklärt, das bereits seit vielen Jahren in Brandenburg erfolgreich bestehende klinische Krebsregister als Trägerin zu übernehmen und diese Aufgabe nun auch auf das Land Berlin zu erweitern. Diese Kooperation ist angesichts der Ländergrenzen überschreitenden Patientenströme sinnvoll und nutzt sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.“ Der „Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Einrichtung und den Betrieb eines klinischen Krebsregisters nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ schafft die rechtlichen Voraussetzungen. Unter anderem werden mit ihm die Meldepflichten der Ärztinnen und Ärzte, Patientenrechte, die Datennutzung für die Forschung und der Datenaustausch mit anderen klinischen Krebsregistern sowie die Organisation, Finanzierung und aufsichtsrechtliche Kontrolle des gemeinsamen Krebsregisters geregelt. Die laufenden Betriebskosten des gemeinsamen Krebsregisters werden zu 90 Prozent von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) in Form von Fallpauschalen je Neuerkrankungsfall und zu 10 Prozent von den Ländern Berlin und Brandenburg finanziert. Um die Qualität in der Versorgung von Krebskranken weiter zu verbessern, trat 2013 das Bundesgesetz zur „Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“ in Kraft. Die Länder sind damit verpflichtet, spätestens bis Ende 2018 klinische Krebsregister mit einem vorgegebenen Aufgabenspektrum und unter Einhaltung bundesweit geltender Förderkriterien des GKV-Spitzenverbandes einzurichten. Brandenburg hat bereits seit 1995 ein flächendeckendes klinisches Krebsregister. Es erfasst alle Daten zur Diagnose, Therapie und Nachsorge von Tumorerkrankungen. Bis 2014 wurde es freiwillig durch die Krankenkassen finanziert. Die neue Rechtsgrundlage erforderte ab 2015 eine Umstellung sowohl der Struktur als auch der Finanzierung. Seit 2015 beteiligt sich das Land Brandenburg mit zehn Prozent an den laufenden Betriebskosten. Berlin hat bislang noch kein eigenes flächendeckendes klinisches Krebsregister. Krebs ist nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache. In Brandenburg erkranken jährlich rund 15.400 Menschen neu an Krebs, etwa 7.800 sterben jedes Jahr an den Krankheitsfolgen. In Berlin sind es pro Jahr rund 17.400 Menschen, die neu an Krebs erkranken, etwa 8.800 sterben jedes Jahr an den Folgen. Dank verbesserter Diagnose- und Therapieverfahren überleben inzwischen 59 Prozent der männlichen und 64 Prozent der weiblichen Krebspatienten ihre Krebserkrankung mindestens fünf Jahre. Ende der 1980er Jahre waren es lediglich 27 Prozent aller Männer und 41 Prozent aller Frauen.