Staatskanzlei

Krankenhausplan: Elf Einrichtungen mit psychosomatischem Behandlungsschwerpunkt

veröffentlicht am 16.02.2016

Psychosomatische Behandlungsangebote werden künftig im Krankenhausplan des Landes gesondert ausgewiesen. Das Kabinett stimmte heute der von Gesundheitsministerin Diana Golze eingebrachten ersten Änderung der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes zu. Damit werden zum ersten Mal die spezifischen Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern zum Fachgebiet „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ explizit angegeben.

Gesundheitsministerin Golze sagte: „Die Zahl der Menschen, die unter psychischen und psychosomatischen Erkrankungen leiden, steigt kontinuierlich. Oft werden die Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen körperlichen und psychischen Erkrankungen in Diagnostik und Therapie noch nicht hinreichend berücksichtigt. Es ist deshalb wichtig, dass wir die Psychosomatik in der Krankenhausplanung stärken und spezifische Behandlungseinheiten für Psychosomatik unter fachärztlicher Behandlungsleitung vorhalten. Den Brandenburgerinnen und Brandenburgern mit einem stationären psychosomatischen Behandlungsbedarf wird durch die Änderung des Krankenhausplanes ein erkennbares fachspezifisches Angebot zugänglich gemacht.“

Die Änderung sieht vor, dass an elf Krankenhäusern Behandlungsschwerpunkte für psychosomatische Erkrankungen vorgehalten werden. Diese erhalten dafür insgesamt 246 Betten in der Krankenhausplanung. Außerdem ist an jedem dieser Standorte eine psychosomatische Tagesklinik mit jeweils zwölf Plätzen vorgesehen. Somit werden insgesamt 378 Betten und Plätze für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Brandenburg eingerichtet.

Die elf Krankenhäuser sind:
Ruppiner Kliniken in Neuruppin,
Oberhavel Kliniken (Standort Hennigsdorf),
Martin Gropius Krankenhaus in Eberswalde (in Kooperation mit Klinikum Barnim, Werner Forßmann Krankenhaus),
Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam,
Johanniter-Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen,
Asklepios Fachklinikum Brandenburg in Brandenburg an der Havel (in Kooperation mit dem Städtischen Klinikum Brandenburg),
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus,
Klinikum Niederlausitz in Senftenberg,
Asklepios Fachklinikum Lübben (in Kooperation mit der Spreewaldklinik Lübben), Klinikum Frankfurt (Oder) sowie
Immanuel Klinik Rüdersdorf.

Der aktuell geltende Krankenhausplan wurde von der Landesregierung am 18. Juni 2013 beschlossen. Damals wurde noch davon abgesehen, die unter dem Begriff „Psychosomatik“ bekannte Fachdisziplin, die in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg aus dem Jahr 2005 als eigenständiges Fachgebiet „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ aufgeführt ist, gesondert auszuweisen. Allerdings sollte das Gesundheitsministerium prüfen, ob die Krankenhausplanung für dieses Fachgebiet zu ändern ist. Im Ergebnis wurde jetzt die erste Änderung beschlossen. Die Leistungsentwicklung in den psychosomatischen und psychiatrischen Fachabteilungen soll im Jahr 2019 evaluiert werden.