Staatskanzlei

130 Millionen Euro für kommunale Infrastruktur

veröffentlicht am 15.12.2015

In den kommenden vier Jahren wird das Land insgesamt 130 Millionen Euro in die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur investieren. Das Kabinett hat heute hierfür eine federführend vom Finanzministerium erarbeitete Rahmenförderrichtlinie beschlossen. Damit können Kommunen ab Januar 2016 Mittel aus dem kommunalen Infrastrukturprogramm beim Land beantragen. Das bis Ende 2019 befristete Programm ist für alle Kommunen des Landes offen. Diese können Mittel beantragen zur Stärkung der Infrastruktur für Bildung, Verkehr, Feuerwehr sowie Freizeit und Sport. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Das ist kurz vor Jahresende ein klares Signal der Landesregierung an das ganze Land: Wir investieren in unsere Zukunft. Wir lassen die Kommunen nicht allein. Konkret bedeutet das: Wir stärken die kommunale Infrastruktur und tragen dazu bei, Brandenburg sozialer, zukunftssicherer und lebenswerter zu gestalten. Zum zweiten setzen wir mit dem Programm bewusst Impulse für die Binnennachfrage. Das bedeutet: Die Landesregierung hat heute einen wichtigen Meilenstein der gemeinsamen Koalitionsvereinbarung umgesetzt. Wir halten Kurs und Wort.“ Finanzminister Christian Görke: „Es freut mich sehr, dass es uns gelungen ist, mit dem kommunalen Infrastrukturprogramm ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages auf den Weg zu bringen. Die Mittel können zum Beispiel für Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr, für Maßnahmen im Bereich des Bildungsministeriums oder für den Neubau oder die Modernisierung von Sportstätten eingesetzt werden. Zu den 130 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren kommen die Anteile der Kommunen hinzu. Damit werden Investitionen von insgesamt 205 Millionen Euro ermöglicht, die einen spürbaren Beitrag für gute Arbeitsplätze und stabile Steuereinnahmen im Land leisten werden.“ Im Rahmen des kommunalen Infrastrukturprogramms 2016 – 2019 (KIP) werden Maßnahmen der Kommunen in vier Bereichen mit insgesamt 130 Millionen Euro Landesmitteln gefördert: • Bildungsinfrastruktur mit insgesamt 80 Millionen Euro; • Verkehrsinfrastruktur mit insgesamt 20 Millionen Euro; • Feuerwehrinfrastruktur mit insgesamt 15 Millionen Euro; • Freizeit- und Sportinfrastruktur mit insgesamt 15 Millionen Euro. Ab Januar 2016 können die Kommunen des Landes Anträge stellen. Hintergrund: Das kommunale Infrastrukturprogramm des Landes Brandenburg (KIP) tritt neben dem Programm des Bundes zur Förderung finanzschwacher Kommunen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Kraft, das seit 30. Juni 2015 läuft. Im Rahmen des Bundesprogrammes stehen den finanzschwachen Kommunen im Land Brandenburg insgesamt weitere 107,95 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung. Im Gegensatz dazu können im Zuge des KIP alle Kommunen Anträge auf die Förderung kommunaler Infrastrukturvorhaben in den geförderten Bereichen stellen. Die Richtlinie des kommunalen Infrastrukturprogramms 2016 - 2019 (KIP) ist ab sofort auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen abrufbar. Sie bündelt die Regelungen für die vier Bereiche Bildung, Verkehr, Feuerwehr sowie Freizeit und Sport in einer Rahmenvorschrift. Damit wird die Umsetzung des KIP im Land Brandenburg erleichtert. Die zu beachtenden vier Einzelrichtlinien werden transparent und anwendungsfreundlich an einer Stelle konzentriert bekannt gemacht. Die Abwicklung der einzelnen Programmteile wird von den zuständigen Fachministerien – dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, dem Ministerium des Inneren und für Kommunales sowie dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung – durchgeführt werden.