Staatskanzlei

Grenzvertrag legte Grundstein für heutige Partnerschaft

Polen-Koordinator zum 25. Jahrestag des deutsch-polnischen Grenzvertrags

veröffentlicht am 13.11.2015

Der Polen-Koordinator der Bundesregierung, Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke, misst dem vor 25 Jahren unterzeichneten Grenzvertrag zwischen beiden Ländern grundlegende Bedeutung für das heutige gutnachbarliche Verhältnis bei. Im Rückblick auf die Unterzeichnung vom 14. November 1990 erklärte Woidke heute in Potsdam:

„Der Grenzvertrag legte den Grundstein für unsere heutige partnerschaftliche Nachbarschaft, die immer enger wird. Ohne ihn wäre der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, der 1991 unterschrieben wurde und dessen Jubiläum wir im nächsten Jahr gemeinsam begehen werden, undenkbar. Nur wer Grenzen respektiert und anerkennt, kann darauf bauen, dass sie im täglichen Leben ihre Bedeutung verlieren, nicht mehr trennen, sondern verbinden. Das ist zwischen Deutschland und Polen in den vergangenen 25 Jahren gelungen. Und das ist ein Glücksfall für unsere beiden Länder, vor allem aber auch für Brandenburg.

Gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Lage, der sich die Europäische Union angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen ausgesetzt sieht, lohnt es sich, diese errungene Freiheit zu verteidigen und zu erhalten. Ich setze darauf, dass Deutsche und Polen dies als Europäer auch künftig gemeinsam tun werden.“

Die Grenze an Oder und Neiße war formal durch bilaterale Verträge Polens mit der DDR 1950 und mit der Bundesrepublik 1970 anerkannt worden. Im „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ wurde 1990 festgelegt, dass die endgültigen Grenzen des vereinten Deutschlands die bisherigen Grenzen der Bundesrepublik und der DDR sind. Den Schlusspunkt zur Bestätigung der deutsch-polnischen Grenze bildete der Grenzvertrag zwischen Deutschland und Polen vom 14. November 1990.