Staatskanzlei

Kabinett beschließt Evaluation zum Richtergesetz –
Markov: „Wichtige Impulse für Ausrichtung der Justiz“

veröffentlicht am 13.10.2015

Das Kabinett hat heute in Potsdam den von Justizminister Helmuth Markov vorgelegten Evaluationsbericht zum brandenburgischen Richtergesetz beschlossen. Der Bericht kommt zu der Feststellung, dass es sich insgesamt bewährt hat. Brandenburg hat schon in seinem früheren Richtergesetz dem Richterwahlausschuss weitgehende Befugnisse eingeräumt und umfassende Beteiligungsrechte der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen vorgesehen. Daran hat sich durch die Novellierung im Grundsatz nichts Wesentliches geändert. Zur Evaluation waren die Richter- und Staatsanwaltsvertretungen sowie die Berufsverbände befragt worden. Da an dem Ziel der Vereinheitlichung des Richterdienstrechts festgehalten wird, werden demnächst mit den zuständigen Senatsverwaltungen Gespräche geführt. Der Bericht wird nun dem Landtag zugeleitet. Justizminister Helmuth Markov betonte: „Mit der direkten Beteiligung haben wir wichtige Impulse für die künftige Ausrichtung der Justiz des Landes erhalten. Wir werden die Ergebnisse nun nutzen, um entsprechende Vorschläge für Anpassungen zu machen. Die Evaluation hat auch gezeigt, dass wir bereits ein zeitgemäßes und praxistaugliches Gesetz haben. Wir wollen aber nicht stehen bleiben, sondern uns hier weiter verbessern.“ Die Evaluation des Gesetzes könne Vorbild für weitere Gesetzesvorhaben sein. Es sei wichtig, stets die Auswirkungen eines Gesetzes im Blick zu behalten. Bei der Frage der Selbstverwaltung der Justiz habe sich gezeigt, dass kein dringender Handlungsbedarf bestehe, da die umfassenden Beteiligungsrechte der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen als ausreichend wahrgenommen werden würden. Im Brandenburgischen Richtergesetz von 2011 war festgesetzt worden, dass das Gesetz bis zum 30. April 2016 durch den Landtag überprüft werden muss. Hierzu war dem Landtag bis zum 31. Oktober 2015 ein Bericht vorzulegen.