Staatskanzlei

Flexible und mitarbeiterfreundliche Arbeitszeiten in der Justiz

veröffentlicht am 06.10.2015

Flexiblere und mitarbeiterfreundlichere Arbeitszeiten werden ab 1. Januar in der Rechtspflege Alltag für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Einen entsprechenden Beschluss fällte das Kabinett in seiner heutigen Sitzung. Das Land schafft damit die Voraussetzungen für die Einführung der Vertrauensarbeitszeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften. Der Verwaltungsaufwand sinkt, weil Erfassung und Kontrolle von Anwesenheitszeiten entfallen. Justizminister Helmuth Markov begründete den Kabinettsbeschluss: „Das Arbeitszeitmodell bietet die Chance, die Justiz noch effizienter zu machen, personelle Ressourcen optimal zu nutzen sowie Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten. Die Pilotphase war sehr erfolgreich, und so ist es konsequent, das Modell bald flächendeckend einzuführen.“ Mit der probeweisen Einführung der Vertrauensarbeitszeit und der damit verbundenen größeren Flexibilität sei die Arbeitszufriedenheit an den Pilotgerichten deutlich gestiegen. Grundlage der Flexibilisierung ist eine Änderung in der Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Landes. Markov sagte: „Die Vertrauensarbeitszeit ermöglicht ein selbstbestimmtes Arbeiten und die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Freizeit und Familie. Dadurch wird die Motivation gesteigert. Mit der Entscheidung wird der besonderen Rolle der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als selbstständige Organe der Rechtspflege Rechnung getragen.“ Weiterführende Informationen finden Sie unter http://www.mdj.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.271927.de