Staatskanzlei

MPK-Vorsitzender Woidke: Verantwortungsgemeinschaft in der Flüchtlingspolitik mit Leben erfüllen – Sondertreffen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen angekündigt

veröffentlicht am 18.06.2015

Die Regierungschefinnen und –Chefs der Länder haben sich in der Asyl- und Flüchtlingspolitik zur nationalen Verantwortungsgemeinschaft mit dem Bund bekannt. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke sagte am Donnerstag nach der Konferenz in Berlin wörtlich: „Diese Verantwortungsgemeinschaft muss jetzt mit Leben erfüllt werden. Es ist und bleibt ein Durchbruch, dass sich der Bund ab kommendem Jahr strukturell und dauerhaft an den gesamtstaatlichen Kosten beteiligen will, die im Zusammenhang mit der Aufnahme der schutzbedürftigen Asylsuchenden und Flüchtlinge entstehen.“ Woidke bedauerte zugleich, dass eine Grundsatzentscheidung zur Neurege-lung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen trotz erheblicher Bemühungen in den vergangenen Monaten nicht erreicht werden konnte. „Ich bleibe dabei: bei dieser für die künftige Leistungsfähigkeit und Verfasstheit unseres Gemeinwesens so entscheidenden Frage muss sich der solidarische Föderalismus in Deutschland aufs Neue bewähren. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als der Forderung des Grundgesetzes nach gleichwertigen Lebensverhältnissen nachzukommen. Es braucht auch hier wie in der Asyl- und Flüchtlingspolitik einen gemeinsamen Kraftakt, der zeitnah zukunftsweisend die Weichen stellt. Deshalb wird es noch vor der Sommerpause ein Sondertreffen der Regierungschefinnen und –Chefs geben, um die Länderhaltung gegenüber dem Bund weiter zu erörtern.“ Woidke zeigte sich zuversichtlich, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Neu-strukturierung der Asylbewerber- und Flüchtlingsaufnahme bis zum Herbst umfassende Entscheidungsvorschläge vorlegen wird. „Von beschleunigten Ent-scheidungen der Asylanträge über verstärkte Anstrengungen für Integration und Bildung anerkannter Flüchtlinge bis hin zur Regelung von Fragen der Gesund-heits- und Wohnraumversorgung reicht die Agenda. Wir werden klären, ob und wo wir im Gefüge der Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen sinnvolle Ver-änderungen vornehmen müssen, um eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten ab 2016 zu erreichen.“ Der MPK-Vizevorsitzende, Sachsen-Anhalts Regie-rungschef Reiner Haseloff, betonte dazu: „Überall in Deutschland engagieren sich Bürgerinnen und Bürger, um Flüchtlingen zu helfen. Dafür gebührt ihnen unser Dank. Bund, Länder und Kommunen müssen angesichts steigender Flüchtlings-zahlen die Asylverfahren weiter optimieren. Dazu gehören auch Verbesserungen im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und genügend Personal in Sozialbehörden und bei den Verwaltungsgerichten. Vom Bund erwarten wir ein dauerhaftes finanzielles Engagement hinsichtlich der Asylkosten.“ Mit Blick auf die ins Stocken geratenen Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verwies Ministerpräsident Woidke auf die bei der Sonderbesprechung Ende November 2014 erreichten Prämissen: „Eine ge-rechte Neuordnung der Finanzbeziehungen darf nur Gewinner kennen. Außerdem müssen die Hilfen dahin gehen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, unab-hängig von der Himmelsrichtung. Unstrittig war in Potsdam auch, dass es im Osten noch strukturellen Nachholbedarf gibt. Dieser Sonderbedarf ist auch von der Bundeskanzlerin ausdrücklich anerkannt worden. Als Konsens galt zudem, dass das Aufkommen aus dem Solidarzuschlag auch nach dem Jahr 2019 zur Finan-zierung wichtiger Aufgaben für Bund, Länder und Kommunen gesichert werden muss.“ Woidke appellierte an den Bund, auf Basis dieser Prämissen gemeinsam mit den Ländern an einer Lösung zu arbeiten. Ministerpräsident Haseloff: „Zur Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und zur Stärkung des föderalen Gedankens ist es unverzichtbar, dass die bisher bewährte Systematik der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern nicht nur beibehalten, sondern positiv weiterentwickelt wird. Es ist und bleibt meine Überzeugung, dass der Umsatzsteuervorwegausgleich unbe-dingt erhalten bleiben muss. Das ist eine entscheidende Voraussetzung, um einen tragfähigen Kompromiss zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu finden.“ Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder bekannten sich auf ihrer Konfe-renz dazu, die großen Chancen und Herausforderungen anzunehmen, die sich aus der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ergeben. Einen be-sonderen Schwerpunkt setzten sie dabei auf hohe nationale und europäische Standards in der Cybersicherheit und im Datenschutz. Bis zum Herbst sollen erste Vorschläge für eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Digitalisierung vorliegen. Die Ministerpräsidenten beschlossen, die pädagogische Arbeit in der Internatio-nalen Jugendbegegnungsstätte Oswiecim/Auschwitz in diesem und im kom-menden Jahr mit jeweils 50.000 Euro zu unterstützen. Der Bund gibt dieselbe Summe hinzu, sodass jährlich 100.000 Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen unter anderem Jugendgruppen pädagogische Angebote gemacht und die Auseinandersetzung mit aktuellen Tendenzen des Antisemitismus gefördert wer-den. Während der Konferenz wurde der 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unter-zeichnet. Damit setzen die Bundesländer die Vorgaben des Bundesverfassungs-gerichts innerhalb der gesetzten Frist um, die Zusammensetzung der Gremien des ZDF neu festzulegen und für mehr Transparenz in deren Arbeit zu sorgen. (Fotos der Konferenz für die Berichterstattung)