Staatskanzlei

Gutes Zeugnis für kommunalen Finanzausgleich

veröffentlicht am 09.06.2015

Ein neues Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg stellt dem bestehenden Ausgleichssystem ein gutes Zeugnis aus. Finanzminister Christian Görke stellte die Studie des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo-Institut) heute in Potsdam dem Kabinett vor. Görke: „Die Gutachter haben festgestellt, dass die Mechanismen des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes nach wie vor gut und richtig wirken. Das ist eine erfreuliche Nachricht für die Städte, Gemeinden und Landkreise, deren kommunales Selbstverwaltungsrecht mit dem kommunalen Finanzausgleich finanziell sichergestellt wird.“ Das Gutachten wurde an den Landtag weitergeleitet. Görke weiter: „Damit sind aktuell keine Änderungen am kommunalen Finanzausgleich notwendig. Daher wäre eine Anpassung im Sinne der im Gutachten aufgezeigten Optionen zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht zielführend. Damit sehe ich eine gute Grundlage für die bevorstehende Funktional- und Verwaltungsstrukturreform, welche auf dem soliden Fundament des Brandenburgischen Finanzausgleichs aufsatteln und Änderungsbedarfe aufgrund der Reform gut aufnehmen kann.“ Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz hat nach dem aktuellen Haushaltsentwurf im Jahr 2016 ein Gesamtvolumen von über 2.2 Milliarden Euro. Von den Landeseinnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen stehen den Kommunen nach dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Gesetz 20 Prozent zu. Damit werden sie nach der Mai-Steuerschätzung auch von der aktuell guten konjunkturellen Lage profitieren. Allein in den Jahren 2015/2016 bedeutet dies ein Plus von rund 42 Millionen Euro für die Kommunen gegenüber der früheren Steuerschätzung. Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz sieht vor, dass mindestens in einem dreijährigen Turnus die Kernelemente des kommunalen Finanzausgleichs evaluiert werden. Das neue Gutachten des FiFo-Instituts hatte zur Aufgabe, den kommunalen Finanzausgleich für das Ausgleichsjahr 2016 und den 2014 eingeführten Jugendhilfelastenausgleich zu überprüfen. Eine Kurzzusammenfassung wesentlicher Inhalte des Gutachtens sowie das Gutachten des FiFo-Instituts selbst können im Presseservice des Ministeriums der Finanzen (www.mdf.brandenburg.de → Presse → Presseservice) heruntergeladen werden.