Staatskanzlei

Gemeinsame Kabinettsitzung der Länder Berlin und Brandenburg: Müller und Woidke bekräftigen konstruktive Zusammenarbeit in der Region Berlin-Brandenburg

veröffentlicht am 26.05.2015

Der Senat von Berlin und die Brandenburger Landesregierung trafen sich heute im Berliner Rathaus zu ihrer 13. Gemeinsamen Kabinettsitzung.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller: „Die Kooperation der Länder Berlin und Brandenburg wird von Jahr zu Jahr enger und ist bereits auf vielen Gebieten seit Jahren sehr erfolgreich. Probleme und Herausforderungen, die sich in der Hauptstadtregion stellen, betreffen vielfach beide Länder und lassen sich deshalb auch nur gemeinsam angehen und lösen. Wenn wir etwa das Wachstum Berlins behandeln, dann dürfen wir auch nicht die Auswirkungen auf das brandenburgische Umland außer Acht lassen. Gemeinsame Kabinettssitzungen dienen dazu, Lösungsansätze zu erarbeiten und einheitliche Positionen zu finden. So  können  beide Landesregierungen ihren Beitrag leisten, die Region zu stärken und ihre Potenziale weiterzuentwickeln.“

Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Dietmar Woidke: „Unsere Kabinettssitzung sendet eindeutige Botschaften: Nur gemeinsam können wir auch weiterhin so erfolgreich sein wie in den vergangenen Jahren. Es ist die engste Kooperation, die es in Deutschland zwischen zwei Bundesländern gibt. Uns binden 27 Staatsverträge. Wir haben mehr als zwei Dutzend gemeinsame Einrichtungen. Das alles ist gut für die Menschen in beiden Ländern. Aber wir brauchen auch immer wieder neue innovative Lösungen für neue Herausforderungen, um unsere Region immer attraktiver zu machen. Dem Austausch darüber diente unsere gemeinsame Kabinettssitzung.“

Im Vordergrund der Beratungen standen gemeinsame Themen wie die weitere Entwicklung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, die Konsequenzen des Bevölkerungswachstums in Berlin und dem Berliner Umland, energie- und umweltpolitische Fragen sowie der Flughafen BER:

  • Im Hinblick auf die bevorstehenden Entscheidungen auf Bundesebene bekräftigten beide Seiten nochmals die gemeinsamen Positionen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und zum bundesstaatlichen Finanzausgleich. Von besonderer Bedeutung sind hier die vollständige Beibehaltung des Umsatzsteuervorwegausgleichs sowie der Einwohnerwertungen für Stadtstaaten und

 besonders dünn besiedelte Länder. Veränderungen  dürfen nicht  einseitig zu Lasten
der finanzschwachen Länder gehen. Das Verfassungsziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und berechtigte Forderungen der ostdeutschen Länder müssen angemessen berücksichtigt werden.

  • Der erhebliche Anstieg von Asylsuchenden stellt beide Länder vor erhebliche Herausforderungen. Brandenburg und Berlin wollen sich dafür einsetzen, dass die Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Berliner Bezirken und den Brandenburger Nachbargemeinden und -landkreisen zur Frage der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen intensiviert wird. Außerdem bleibt der Bund aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Flüchtlingen auch außerhalb der Landesgrenzen des zur Aufnahme verpflichteten Landes zu schaffen. Berlin und Brandenburg erwarten vor allem stärkere Beiträge des Bundes bei den anfallenden Kosten für Unterbringung, Versorgung (einschließlich Gesundheitskosten) und Integrationsmaßnahmen.

 

  • Ausführlich diskutiert wurden die Konsequenzen, die sich insbesondere für den Wohnungsmarkt und die Verkehrsverbindungen aus der erfreulichen Entwicklung der Bevölkerungszahlen in Berlin und dem Umland ergeben. Berlin und das Brandenburger Umland bilden eine gemeinsame Wohnungsmarktregion mit unterschiedlichen Qualitäten. Die Abstimmung bei der Abschätzung der Flächenpotenziale für den Wohnungsbau zwischen den in Berlin und Brandenburg zuständigen Verwaltungen (einschließlich der Nachbarschaftsforen) soll weiter ausgebaut werden. In Berlin wurden 2014 Baugenehmigungen für mehr als 19.000 Wohnungen erteilt (+ 57 Prozent gegenüber 2013), im Berliner Umland für knapp 7.500 Wohnungen (+ 19 Prozent gegenüber 2013).

Auch die Verkehrsangebote im Stadt-Umland-Verkehr müssen nach übereinstimmender Einschätzung beider Landesregierungen trotz der guten Entwicklung aufgrund der steigenden Nachfrage u.a. durch den Pendlerverkehr erweitert und verbessert werden. Lückenschlüsse in der Schieneninfrastruktur könnten schnellere und direkte Verbindungen ermöglichen. Allerdings war in der Diskussion festzustellen, dass der Handlungsspielraum insbesondere durch steigende Kosten für den laufenden Betrieb und immer weniger ausreichende Mittelzuweisungen durch den Bund (Regionalisierungsmittel) hier begrenzt ist. Verschiedene Ausbaumaßnahmen sind für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet.

  • Diskutiert wurde die Braunkohleplanung des Landes Brandenburg. Aus Sicht  des Senats widerspricht die Erschließung weiterer Braunkohletagebaugebiete den Berliner Klimazielen und ist auch energiepolitisch nicht notwendig. Brandenburg sieht die Braunkohle dagegen als weiterhin erforderliche Brückentechnologie; die CO2-Emissionen werden in der Gesamtabwägung zugunsten einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung für hinnehmbar gehalten. Das Thema wird - entsprechend einer Forderung des Berliner Abgeordnetenhauses - im Rahmen der Gemeinsamen Landesplanungskonferenz weiter zu behandeln sein.

 

Von Berliner Seite wurde des Weiteren die seit 2014 angestiegene Sulfatbelastung der Spree angesprochen, die aus Sicht des Senats perspektivisch die Trinkwasserversorgung Berlins bedroht. Die Brandenburger Seite verwies auf die eingeleiteten Maßnahmen im eigenen Land und in Sachsen, die bereits Wirkung zeigen. Es wurde vereinbart, die gemeinsamen Bemühungen zur Beherrschung der bergbaubedingten Stoffbelastungen in der Spree unter Einbeziehung der betroffenen Unternehmen zu verstärken. Im 2. Halbjahr 2015 sollen eine Zwischenbilanz gezogen und ein aktualisierter Sachstandsbericht erarbeitet werden.

 

  • Zum Flughafen BER erwarten beide Länder, dass die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH die festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen vor Inbetriebnahme des Flughafens effektiv umsetzt. Bei Härtefällen sollen ausgleichende Lösungen angestrebt werden. Die betrieblichen Abläufe des Flughafens sollen so gestaltet werden, dass die Beeinträchtigung der Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner möglichst vermindert wird.

 

Beide Länder bekräftigten ferner ihre Unterstützung der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft bei dem Ziel, den Flughafen BER im 2. Halbjahr 2017 funktionssicher in Betrieb zu nehmen. Mit Blick auf das erwartete weitere Passagierwachstum soll eine Perspektivplanung für die Zeit nach der Inbetriebnahme des Flughafens erarbeitet werden.

Weitere Punkte, die in der Sitzung behandelt wurden, betrafen die gemeinsamen Bemühungen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen nach Polen und den Stand zu verschiedenen laufenden gemeinsamen und teils neuen Projekten:

  • Angleichung des Bauordnungsrechtes in Orientierung an der Musterbauordnung,
  • Evaluierung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg,
  • Vorbereitung der Internationalen Luftfahrtausstellung (ILA) 2016,
  • Umsetzung des gemeinsamen Klinischen Krebsregisters,
  • gemeinsamer Vollzug des Jugendarrests; in der Berliner Jugendarrestanstalt sollen - unter Beachtung sozialpädagogischer Vorgaben Brandenburgs - von 60 Plätzen zehn für Brandenburger Jugendliche zur Verfügung gestellt werden.

 

Zur Errichtung des gemeinsamen Klinischen Krebsregisters und für den gemeinsamen Jugendarrest sind zwei neue Staatsverträge in Vorbereitung.