Staatskanzlei

Woidke: Gelebte Solidarität – „Mindestlohn ist
großer arbeits- und sozialpolitischer Erfolg“

veröffentlicht am 20.02.2015

Die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zu Jahresbeginn erweist sich nach Einschätzung von Ministerpräsident Dietmar Woidke immer mehr als ein „großer arbeits- und sozialpolitischer Erfolg und ein wichtiges Signal gegen eine weitere Liberalisierung des Arbeitsmarktes.“ Beim Neujahrsempfang des Deutschen Gewerkschaftsbundes Berlin-Brandenburg am Freitag in Berlin machte Woidke bei einer großen Zahl von Verbrauchern ein grundlegendes Verständnis für die Einführung des Mindestlohns aus. „Die Menschen erkennen den Wert der Arbeit an und sind bereit, auch den einen oder anderen Euro mehr zu bezahlen. Das ist gelebte Solidarität mit den Arbeitnehmern“, sagte der Ministerpräsident wörtlich. Zugleich rief Woidke die Arbeitgeber zur konsequenten Umsetzung des Mindestlohns auf: „Jetzt gilt es sicherzustellen, dass der Geist der neuen Gesetzgebung in der Praxis nicht ausgehöhlt wird und die Beschäftigten ihren Lohn auch immer in voller Höhe erhalten.“ Für Woidke sind auch eine ausreichende Personalausstattung bei der ´Finanzkontrolle Schwarzarbeit´ und angemessene Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten zentrale Voraussetzungen für einen Erfolg des Mindestlohngesetzes. Der Ministerpräsident wörtlich: „Der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro bezieht sich auf eine Zeitstunde. Damit das korrekt eingehalten wird, sind Belege zwingend nötig. Natürlich ist das aufwändig, aber es stärkt die Rechte der Beschäftigten. Die Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten sind also weniger Bürokratiemonster als vielmehr Absicherungen für Arbeitnehmer.“ In diesem Zusammenhang appellierte Woidke an die Arbeitnehmer und ihre Vertreter in den Unternehmen, wachsam zu sein: „Fälle, bei denen gegen das Mindestlohngesetz verstoßen wird, sollten gemeldet werden. Die Arbeitnehmer in Deutschland dürfen zu niedrige Löhne nicht mehr akzeptieren, wenn Lohngerechtigkeit zur Praxis werden soll.“