Staatskanzlei

Hochwasserschutz, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Breitbandausbau: Ministerpräsidentenkonferenz berät wichtige Themen für Bürgerinnen und Bürger

veröffentlicht am 11.12.2014

Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder haben unmittelbar vor dem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel Positionsbestimmungen zu für die Bürgerinnen und Bürger besonders wichtigen Fragen vorgenommen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke, nannte vor der Presse in Berlin beispielhaft den Hochwasserschutz, die Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie den Breitbandausbau. Nach der grundlegenden Verständigung bei der Besprechung zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen Ende November in Potsdam, das Aufkommen aus dem Solidarzuschlag auch nach 2019 für Bund, Länder und Kommunen zu sichern, begrüßten die Ministerpräsidenten die klare Botschaft der Bundeskanzlerin, die sich am Wochenende ebenfalls in dieser Richtung geäußert hatte. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke, umriss die Erwartungshaltung vor dem Treffen der Regierungschefinnen und –chefs mit der Bundeskanzlerin: „Wir erwarten vom Bund nun auf dieser Basis konkrete Vorschläge, wie den Ländern und Kommunen weiterhin ausreichend Mittel im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt werden sollen. Unabhängig von der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gehen die Bundesländer zudem davon aus, dass der Bund auch nach 2019 seine Sonderzuweisungen für besonders bedürftige Regionen und besondere Bedarfe weiterführt. Schließlich geht es hier um das verfassungsrechtliche Ziel der Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Jeder weiß, dass daran weiter hart gearbeitet werden muss. Wer es ernst damit meint, Deutschland zukunftsfest zu machen, der muss die Einhaltung der Schuldenbremse ebenso im Blick haben wie die allgemein anerkannten und dringend notwendigen Investitionen in bessere Bildung sowie die Auflösung des Investitionsstaus bei der Infrastruktur. Die Menschen erwarten von der Politik in Bund und Ländern zu recht jetzt Handlungsfähigkeit. Wir brauchen eine große Kraftanstrengung, um Schritt für Schritt die notwendigen Entscheidungen zu treffen.“ Woidke teilte mit, dass die Konferenz nun auch den Bericht der Finanzminister zu den so genannten horizontalen Fragestellungen – also den Finanzströmen der Länder untereinander - zur Kenntnis genommen hat. Der Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff: „Wir sind uns einig, dass die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bis spätestens 2017 erfolgt sein sollte. Dazu soll bis spätestens Juni 2015 ein Konzept erstellt werden. An der Prämisse der Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland ist nicht zu rütteln. Wir wissen auch, dass es über 2019 hinaus Sonderzuwendungen für benachteiligte Regionen in Ost wie West geben muss. Wichtig ist, dass wir die Regelungen dazu verfassungsfest gestalten. Ich sehe den Bund in einer besonderen Verpflichtung, wenn es darum geht, einen Ausgleich zwischen den Interessen der finanzstarken wie der finanzschwachen Länder zu finden.“ In der Asyl- und Flüchtlingspolitik begrüßten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten die Ende November erreichte Verständigung mit dem Bund über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Woidke: „Damit ist der Bund den von den Ministerpräsidenten bei ihrer Jahreskonferenz im Oktober in Potsdam vorgelegten Forderungen in wesentlichen Bereichen entgegen gekommen. Insgesamt können die Länder mit der Vereinbarung zufrieden sein.“ Ungeachtet dessen müssten jedoch die Gespräche zur Vereinfachung und Verbesserung von Verfahren, auch zur bundesweiten Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und zur Gesundheitsversorgung, fortgesetzt werden. Woidke machte zudem das Interesse einiger Flächenländer deutlich, Lösungen für die Einführung der Gesundheitskarte für zugewiesene Asylbewerber zu erreichen. Woidke, der auch Koordinator der Bundesregierung für die Beziehungen zu Polen ist, begrüßte, dass die Bundesregierung am selben Tag den Weg für die weitere Behandlung des deutsch-polnischen Polizeiabkommens im parlamentarischen Verfahren frei gemacht hat. „Ich freue mich sehr, dass ich heute aus dem Kreis der Länderkolleginnen und –kollegen das einmütige Signal erhalten habe, das Abkommen möglichst schnell und reibungslos durch die notwendigen Verfahren laufen zu lassen. Daher begrüße ich es auch, dass mit der Bundesregierung heute Einvernehmen über die verkürzte erste Befassung des Bundesrates noch in diesem Jahr erzielt werden konnte. Auch auf der polnischen Seite verläuft der Ratifizierungsprozess zügig. Wir sind zuversichtlich, dass das Abkommen dann im Sommer in Kraft treten kann. Das ist ein gutes Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass die gemeinsamen Anstrengungen für mehr Sicherheit entlang unserer Grenze von allen Beteiligten ernst genommen werden.“ Eingehend beschäftigten sich die Regierungschefinnen und –chefs der Länder mit der Verbesserung des Hochwasserschutzes als gesamtstaatliche Aufgabe. Woidke betonte, dass mit dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm nun erstmals „ein länderübergreifendes Maßnahmenprogramm vorliegt, bei dessen Umsetzung in den nächsten Jahren den Flüssen im Hochwasserfall mehr Raum gegeben wird. Die Ministerpräsidenten haben den Bund aufgefordert, die Länder bei dieser nationalen Aufgabe zu unterstützen und den Sonderrahmenplan Präventiver Hochwasserschutz mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Mir ist dabei auch wichtig, dass die Inanspruchnahme von Flächen für den Hochwasserschutz – sei es nun durch Kauf oder Entschädigung – förderfähig sein muss. Dies würde helfen, Bauvorbereitung und –durchführung zu verkürzen und mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen.“ Haseloff bekräftigte das Interesse der Länder an einer auskömmlichen Finanzausstattung für den Sonderrahmenplan ´Präventiver Hochwasserschutz´ ab 2015. „Insbesondere sollte die Übertragbarkeit der Mittel gewährleistet sein. Die Länder gehen zudem davon aus, dass sich der Bund an den Maßnahmen zum Hochwasserschutz ebenso mit einem Anteil von 70 Prozent beteiligt wie bei der Förderung des Küstenschutzes.“ Weitere Themen der Beratungen waren eine verbesserte Hochwasservorhersage und eine Ausweitung des Versicherungsschutzes für potentiell betroffene Bürgerinnen und Bürger. Dazu sollen die Justizminister bis Mitte nächsten Jahres Ergebnisse vorlegen. Woidke: „Unabhängig davon wollen die Länder gemeinsam mit dem Bund eine Kampagne starten, die über Naturgefahren und Möglichkeiten der Bürger zur Eigenvorsorge informieren soll.“ Beim Thema Breitbandausbau bekräftigten die Regierungschefinnen und –chefs ihre Bereitschaft, dem Prozess einer beschleunigten Vergabe der 700-MHz-Frequenzen zuzustimmen. Ausdrücklich begrüßten sie, dass der Bund – wie von den Ländern bei der Jahreskonferenz im Oktober gefordert – einer hälftigen Aufteilung der Digitalen Dividende II zwischen Bund und Ländern zugestimmt hat. Woidke: „Die den Ländern zustehenden Mittel werden über den ´Königsteiner Schlüssel´ verteilt. Wichtig ist, dass jene Länder, die besondere Bedarfe beim Breitbandausbau haben, auch bevorzugt aus dem Bundestopf bedient werden. Die Versorgung mit schnellem Internet ist eine grundlegende Voraussetzung, damit der Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland überall weiter gestärkt wird.“ Haseloff sagte dazu: „Im Osten stehen wir vor dem Problem, dass zahlreiche Netze, die in den neunziger Jahren auf- und ausgebaut wurden, nicht breitbandfähig sind. Hier ist daher ein besonderer Investitionsbedarf gegeben. Wir haben in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren die Grundversorgung abgedeckt. Um genügend Anschlüsse im Bereich von 50 Mbit/s zu schaffen, sind jedoch umfangreiche Investitionen nötig, die nur mit Hilfe von EU und Bund möglich sind.“