Staatskanzlei

Ostländer für solidarischen Föderalismus – Positionspapier zu Neuordnung der Finanzbeziehungen – Woidke: „Dem Auftrag des Grundgesetzes gerecht werden“

veröffentlicht am 09.10.2014

Ministerpräsident Dietmar Woidke und seine ostdeutschen Länderkollegen haben für die anstehende Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einen solidarischen Föderalismus angemahnt. Woidke: „Ich habe in der letzten Zeit den Eindruck, dass die Diskussion zur Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in eine falsche Richtung läuft und bin über einige Vorschläge doch ziemlich erstaunt. Es kann nicht sein, dass am Ende der Diskussion ein Ergebnis steht, nach dem finanzstarke Länder gestärkt werden und finanzschwache Länder sehen müssen wie sie klarkommen. Das sage ich gerade auch an die Adresse der sogenannten Geberländer und weiß mich damit im Einklang mit dem Grundgesetz.“ Woidke warb heute dafür, dass der Auftrag des Grundgesetzes, für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu sorgen, abgebildet sein müsse. Gebraucht werde auch weiterhin Solidarität zwischen reichen und armen Ländern. In einem gemeinsamen Positionspapier verweisen die Ministerpräsidenten darauf, dass die ostdeutschen Länder in den zurückliegenden Jahren erheblich vorangekommen sind. Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nach 2020 dürfe aber nicht die „Aufbauerfolge der ostdeutschen Länder und die Zielsetzung der Solidarpakte I und II gefährden“. Es dürfe keine „Brüche“ oder „Rückschläge“ geben. Ministerpräsident Woidke: „Wir dürfen uns nicht von der aktuell in Deutschland nach wie vor recht komfortablen Situation täuschen lassen. Alle Länder, gerade aber die ostdeutschen Länder werden es in den kommenden Jahren mit gravierenden Herausforderungen zu tun bekommen. Ich denke da nur an die auch in Brandenburg immer noch weit unterdurchschnittliche kommunale Steuerkraft, wachsende strukturelle Probleme in einer Reihe von Regionen oder an die demografische Entwicklung. Deshalb besteht unsere zentrale Forderung darin, das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag zu erhalten und im finanzstaatlichen Ausgleichsystem insbesondere den finanzschwachen Ländern zufließen zu lassen“.