Staatskanzlei

Woidke für Überprüfung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern

veröffentlicht am 17.08.2014

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke hält eine Überprüfung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern für nötig. „Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Wenn es erforderlich ist, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, dann sollte der Gesetzgeber dies auch tun“, sagte Woidke am Sonntag in Potsdam. Er hob zugleich das Engagement von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig für den Kinderschutz hervor.

Herausragende Beispiele für eine gelungene Vorsorge sind für Woidke die „Netzwerke Gesunde Kinder“ in Brandenburg: „Jedes Neugeborene hat einen guten Start ins Leben verdient. Aber nicht jede Familie bekommt von Hause aus die Unterstützung, die sie vielleicht braucht. Deswegen ist die Arbeit der ehrenamtlichen Netzwerke so wichtig.“ Mehr als 1.300 Patinnen und Paten sowie Hebammen unterstützen derzeit in ehrenamtlicher Funktion 4.300 Familien mit Neugeborenen. In Brandenburg gibt es 19 lokale Netzwerke an insgesamt 39 Standorten in 13 Landkreisen und 2 kreisfreien Städten.

Im Rahmen ihrer Sommertour besucht Schwesig morgen gemeinsam mit Woidke sowie Brandenburgs Bildungs- und Jugendministerin Martina Münch die Kita „Sonnenkinder“ in Potsdam, deren Motto heißt: „Sonnenkinder – Gesund und fit ins Leben“ (10.30 bis 12.00 Uhr, Rudolf-Breitscheid-Straße 136).