Staatskanzlei

DDR-Heimerziehungsfonds wird aufgestockt

veröffentlicht am 27.05.2014

Der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ soll für dieses Jahr um insgesamt 25 Millionen Euro aufgestockt werden. Jugendstaatssekretär Burkhard Jungkamp informierte heute in Potsdam über den Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung, die der Bund und die ostdeutschen Länder planen. „Damit können wir die Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR und die Entschädigung der ehemaligen Heimbewohner in diesem Jahr sichern“, sagte Jungkamp. „Das ist ein gutes Signal für viele Betroffene, die in den Kinder- und Jugendheimen der DDR erhebliches Leid und Unrecht erfahren haben. Ihre Lebens- und Entwicklungschancen wurden damit gravierend beeinträchtigt. Der Fonds soll den Betroffenen bei der Aufarbeitung helfen und ihnen individuelle Leistungen bei einem besonderen Hilfebedarf oder zur Minderung von Folgeschäden ermöglichen.“ Mit der Vereinbarung zwischen dem Bund und den ostdeutschen Ländern soll der im Jahr 2012 aufgelegte Fonds zunächst von 40 auf 65 Millionen Euro im Jahr 2014 erhöht werden. Das Land Brandenburg beteiligt sich an dieser Erhöhung mit rund zwei Millionen Euro. Die Leistungen aus dem Fonds werden grundsätzlich nach den bisherigen Kriterien gewährt. Damit können Betroffene weiterhin Beratungsleistungen sowie individuelle und zweckgebundene Leistungen zur Minderung vom Folgeschäden des Heimaufenthalts und Rentenersatzleistungen in Anspruch nehmen. Betroffene, die bisher noch keine Ansprüche gestellt haben, können dies noch bis zum 30. September 2014 bei der Anlauf- und Beratungsstelle nachholen. Auf der Grundlage dieser Anmeldungen wird der finanzielle Bedarf für die kommenden Jahre ermittelt und der Fonds entsprechend aufgestockt. Die brandenburgische Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen, die in der DDR in Heimen der Jugendhilfe untergebracht waren, wurde bei der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Ulrike Poppe, am 02. Juli 2012 eingerichtet. Sie ist für Menschen zuständig, die zu DDR-Zeiten in ein Heim eingewiesen wurden und heute im Land Brandenburg leben sowie Bewohner der alten Bundesländer, die auf dem Territorium des heutigen Landes Brandenburg in ein Heim eingewiesen wurden. Zu den Aufgaben der Anlauf- und Beratungsstelle gehören das Gespräch mit den ehemaligen Heimkindern über ihre Erfahrungen in den Heimen, die Unterstützung bei der Aktensuche und bei der Akteneinsicht bzw. sonstige Hilfen zur Klärung biografischer Details sowie die Vermittlung von materiellen Hilfen aus dem Fonds. Materielle Hilfen werden vereinbart, wenn glaubhaft dargelegt wurde, dass aus dem Heimaufenthalt bis heute nachwirkende Beeinträchtigungen in den Entwicklungschancen und in der Lebensqualität bestehen. Mit den Hilfen soll ein Teil dieser Beeinträchtigungen gemildert werden. In dem persönlichen Beratungsgespräch wird mit dem Betroffenen ein Hilfebedarf festgestellt und eine Vereinbarung geschlossen. Die brandenburgische Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR befindet sich in der Hegelallee 3, 14467 Potsdam. Sie ist telefonisch montags von 16 bis 18 Uhr, dienstags von 10 bis 12 und 15 bis 18 Uhr, mittwochs von 15 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 18 Uhr erreichbar. Betroffene können sich bis zum 30. September 2014 unter der Telefonnummer 0331 – 237 292 17 oder per E-Mail unter anlaufstelle@lakd.brandenburg.de anmelden. Weitere Informationen gibt es unter: www.aufarbeitung.brandenburg.de