Staatskanzlei

Brandenburg betont Notwendigkeit eines Länderfinanzausgleichs

veröffentlicht am 29.04.2014

Die Brandenburger Landesregierung hat die Notwendigkeit eines Länderfinanzausgleichs betont. „In einem föderalen Staat wie Deutschland ist es auch zur Umsetzung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig, Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern durch ein Umverteilungssystem zu minimieren“, sagte Finanzminister Christian Görke heute nach der Kabinettssitzung in Potsdam. Görke und Justizminister Helmuth Markov hatten dem Kabinett zuvor die Stellungnahme des Landes Brandenburg zu dem von Hessen und Bayern angestrebten Normenkontrollantrag gegen den bundestaatlichen Finanzausgleich vorgestellt. Markov zeigte sich in diesem Zusammenhang zuversichtlich, dass die Klage keinen Erfolg haben werde: „Das jetzige System berücksichtigt frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Finanzausgleich. Wir haben daher in der Stellungnahme auf die vollumfängliche Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelungen hingewiesen und diese ausführlich begründet.“ Brandenburg hat sich für seine Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht mit neun weiteren Ländern zu einer Verfahrensgemeinschaft zusammengeschlossen. Görke sagte: „Der Länderfinanzausgleich, so wie er jetzt aufgebaut ist, läuft 2019 aus. Bis dahin sind es keine fünf Jahre mehr. Die Verabschiedung angemessener Neuregelungen, die für alle Länder eine ausreichende Finanzausstattung garantieren, wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen und kann nur gelingen, wenn die Verhandlungen zeitnah aufgenommen werden. Bundesweite Akzeptanz wird es nur geben, wenn dies ohne Wahlkampfdruck und ohne drohende Gerichtsprozesse, wie sie einige Geberländer anstreben, auf Augenhöhe diskutiert werden kann.“ Bayern und Hessen hatten, nachdem sich das Land Baden-Würtemberg nicht mehr an dem gerichtlichen Vorgehen beteiligen wollte, im vergangenen Jahr beim Bundesverfassungsgericht die Überprüfung einzelner Bestimmungen des Finanzausgleichs beantragt. Die beiden Bundesländer halten insbesondere die Regelungen zum Länderfinanzausgleich für verfassungswidrig, die die Grundlage für Zahlungen finanzstarker an finanzschwache Länder bilden. Hintergrund: Der Länderfinanzausgleich ist Teil eines mehrstufigen Verfahrens, in dem die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen auf Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt werden. Mit ihm soll eine Annäherung der Finanzkraft zwischen den Ländern erreicht werden. Dies geschieht, indem Länder mit einer überdurchschnittlichen Finanzkraft Ausgleichzahlungen an Länder mit einer unterdurchschnittlichen Finanzkraft leisten. Die konkrete Höhe der jeweiligen Ausgleichzahlungen orientiert sich am Durchschnitt der Einnahmen aller Länder und unterliegt daher jährlichen Veränderungen. Brandenburg hat im Jahr 2013 Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich in Höhe von rund 521 Millionen Euro erhalten. Für das Jahr 2014 werden Zahlungen von rund 546 Millionen Euro erwartet. Eine Übersicht über die Zahlungsströme innerhalb des bundesstaatlichen Finanzausgleichs (3. und 4. Stufe) von 1995 bis 2013 finden Sie unter: www.mdf.brandenburg.de  Presse  Presseservice