Staatskanzlei

Landesregierung will Planfeststellung konzentrieren

veröffentlicht am 18.03.2014

Künftig sollen Planfeststellungsverfahren für Bauprojekte an Landesstra-ßen, Bundesstraßen und Autobahnen einheitlich durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) in Hoppegarten abgearbeitet werden. Dies geht aus einem von Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger vorgelegten und im Kabinett heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes hervor. Bislang ist die Zuständigkeit geteilt: Anhörungsbehörde ist das LBV, Planfeststel-lungsbehörde das Verkehrsministerium in Potsdam. Mit der Änderung folgt Brandenburg einem allgemeinen Trend. In vielen anderen Bundesländern sind die Anhörungs- wie auch Planfeststellungsbehörden schon unter einem Dach vereint. Der Gesetzentwurf wird nunmehr dem Landtag übermittelt. Ziel ist, ab 1. Januar 2015 die Planfeststellung für Straßenbauverfahren aus einer Hand anbieten zu können. Bereits 2013 war die Genehmigungsbehörde für den Luftfahrtbereich in die gemeinsame Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, die Teil des LBV ist, ge-wechselt.