Staatskanzlei

Brandenburg erleichtert Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

veröffentlicht am 10.09.2013

Ausländer und Deutsche, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, sollen nach dem Willen der Landesregierung künftig einfacher und schneller zu einem ihren Fähigkeiten entsprechenden Job kommen. Das Kabinett stimmte heute dem von Wissenschaftsministerin Sabine Kunst vorgelegten Entwurf für das „Brandenburgische Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ zu. Ministerin Kunst betonte: „Der Gesetzentwurf schafft für die betroffenen Menschen einen Anspruch auf Bewertung und Feststellung der Gleichwertigkeit. Aber auch die Wirtschaft profitiert von der Möglichkeit, entsprechend Qualifizierte einstellen zu können. So hilft die Initiative, Fachkräfte für die brandenburgische Wirtschaft zu gewinnen, die bisher aufgrund der unklaren Anerkennungssituation nur schwer eine adäquate Beschäftigung erhalten konnten.“ Ziel ist ein möglichst einheitlich geregeltes transparentes und unbürokratisches Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen. Das Gesetz gilt somit sowohl für Migrantinnen und Migranten, als auch für Deutsche mit entsprechenden Nachweisen. Geregelt werden sollen darin die Anerkennungen in Berufen, die in der Zuständigkeit des Landes liegen. In Brandenburg sind insgesamt 28 Berufe von diesem Gesetz erfasst. Beispiele sind etwa der Staatlich anerkannte Sozialarbeiter, der Staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker, der Kaufmännische Assistent in der Fachrichtung Bürowirtschaft oder auch der Staatlich anerkannte Erzieher. Für die Berufe in Bundeszuständigkeit regelt ein Bundesgesetz die Anerkennung. Dazu gehören über 350 Ausbildungsberufe, 180 Fortbildungsabschlüsse oder die Meisterberufe im Handwerk. Das allgemeine Anerkennungsgesetz schafft einen klaren Verfahrensweg und einen Anspruch auf Feststellung der entsprechenden Qualifikationen. Die Regelungen sind zwischen den Bundesländern abgestimmt. Ebenso besteht Übereinstimmung mit dem entsprechenden Bundesgesetz. Der Entwurf wird nun in den Landtag eingebracht werden.