Staatskanzlei

Betreuungsgeld: Brandenburg bündelt Bewilligung bei Kommunen

veröffentlicht am 13.08.2013

Die bereits für das Elterngeld zuständigen Kreise, kreisfreien Städte sowie die Große kreisangehörige Stadt Schwedt/Oder sind auch für die Bewilligung des Betreuungsgeldes verantwortlich. So sieht es eine von Familienminister Günter Baaske vorgelegte Zuständigkeitsverordnung vor, der das Kabinett in seiner heutigen Sitzung zugestimmt hat. Sie gilt rückwirkend zum 1. August 2013. Baaske: „Wir wollen den Aufwand für Eltern und Behörden möglichst gering halten. Deshalb diese naheliegende Bündelung bei den Elterngeldstellen.“ Eltern, deren Kinder ab dem 01. August 2012 geboren wurden und die kein staatlich gefördertes Kindertagesangebot besuchen, haben einen Anspruch auf Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 100 Euro. Es soll ab 1. August 2014 auf 150 Euro steigen. Finanziert wird das Betreuungsgeld vom Bund. Bisher gibt es nach Kenntnis des Familienministeriums landesweit nur wenige Anträge für das Betreuungsgeld. Günter Baaske: „Vor Ort kann auf die fachkundigen Verwaltungsstrukturen aus der Elterngeldbearbeitung zurückgegriffen werden.“ Das Land wird den Kommunen den durch das Betreuungsgeld ausgelösten Verwaltungsmehraufwand, der noch nicht genau beziffert werden kann, erstatten. Er macht keinen Hehl daraus, dass er kein großer Freund des Betreuungsgeldes ist. Baaske: „Die eine Milliarde Euro, die das Betreuungsgeld den Steuerzahler jährlich mindestens kosten wird, würde ich lieber in qualitativ und quantitativ bessere Kindertagesbetreuung investieren. Das würde auch dem Wunsch der meisten Eltern entsprechen, Beruf und Familie vernünftig miteinander in Einklang zu bringen.“