Staatskanzlei

Kabinett beschließt: Besoldung von Beamten steigt

veröffentlicht am 30.07.2013

Brandenburgs Beamtinnen und Beamten erhalten in diesem und im kommenden Jahr mehr Geld. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Fi-nanzminister Helmuth Markov beschloss das Kabinett heute in Potsdam. Stimmt der Landtag zu, steigen die Besoldung sowie die Altersversorgung rückwirkend zum 1. Juli 2013 und nochmals zum 1. Juli 2014. Damit erhöhen sich die Bezüge für die Beamten und Richter sowie für die Versorgungsemp-fänger, nachdem bereits die Entgelte der Tarifbeschäftigten durch den Tarif-abschluss für die Jahre 2013 und 2014 gestiegen sind. Finanzminister Markov erklärte dazu: „Ich halte diese Erhöhungen für einen sozial gerechten und fairen Schritt, mit dem die Landesregierung den berechtigten Inte-ressen der Beamtinnen und Beamten trotz der enormen finanziellen Herausforderungen für alle öffentlichen Haushalte im Land entgegen kommt. Stimmt der Land-tag dem Gesetzentwurf zu, werden sich die Besoldung und die Versorgungsbezü-ge für alle Betroffenen in den Jahren 2013 und 2014 verbessern. Das ist, wie ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, nicht selbstverständlich.“ Im Einzelnen sieht der Entwurf des Brandenburgischen Besoldungs- und Versor-gungsanpassungsgesetzes 2013/2014 vor: 1. allgemeine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2,65 Prozent ab 1. Juli 2013 sowie anschließende Erhöhung der Grundgehälter um einen Sonderzahlungsbetrag in Höhe von 21 Euro monatlich 2. allgemeine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um zwei Prozent ab 1. Juli 2014 3. Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro (Anpassung) und um 10 Euro (Sonderzahlungsbetrag) ab 1. Juli 2013 sowie allgemeine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 2,0 Prozent ab 1. Juli 2014. Die Prozentsätze werden jeweils um 0,2 Prozent gemindert. Dieser Teil der Erhöhung wird der Versorgungsrücklage zugeführt und leistet einen Beitrag zur Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der Beamtenversorgung. Insgesamt entstehen durch die Anpassung der Besoldung und der Versorgungs-bezüge sowie durch die Integration des Sonderzahlungsbetrages in die Grundge-hälter Mehrausgaben in Höhe von rund 26,3 Millionen Euro für das Jahr 2013 und rund 69,3 Millionen Euro für das Jahr 2014. Bereits am 2. Juli 2013 hatte die Landesregierung weitere Reformen im Bereich des Beamtenrechts auf den Weg gebracht. Dabei standen die Reform des Fami-lienzuschlags im Mittelpunkt sowie die Anhebung der Pensionsaltersgrenzen.