Staatskanzlei

Landesregierung reformiert Beamtenversorgung:
leistungsgerecht und kinderfreundlich

veröffentlicht am 02.07.2013

Die Landesregierung modernisiert die Beamtenversorgung und –besoldung. Das Kabinett folgte heute einem Vorschlag von Finanzminister Helmuth Markov und brachte einen Gesetzentwurf zur Reform der Bezahlung und Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten auf den Weg. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs stehen die Reform des Familienzuschlags und die europarechtskonforme Orientierung der Besoldung an der Leistung statt am Dienstalter. Finanzminister Markov erklärte dazu. „Mit der Abschaffung des sogenannten Verheiratetenzuschlags und der Weiterentwicklung des Familienzuschlags passen wir die Besoldung der Beamtinnen und Beamten an die Lebenswirklichkeit an. Das bisherige Modell ging noch von einer Alleinverdiener-Ehe aus, die es in der Form kaum noch gibt. Stattdessen fördern wir stärker Familien mit Kindern, egal, ob deren Eltern verheiratet sind oder nicht. Damit erhalten zahlreiche Beamtinnen und Beamte höhere Familienzuschläge.“ Neben der Abschaffung des Verheiratetenzuschlags und der Weiterentwicklung des Familienzuschlags sieht die Reform eine Neuausrichtung der Besoldung vor. Gemäß Gesetzentwurf soll die bisherige Anknüpfung an das ― in europarechtlicher Hinsicht problematische ― Dienstalter entfallen; allein Leistung und Erfahrungsgewinn sollen künftig für das Erreichen einer höheren Besoldungsstufe zählen. Dies gilt dann auch für die brandenburgischen Richterinnen und Richter. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die Besoldung der Professorinnen und Professoren an den Hochschulen des Landes auf eine vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene rechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen. Die Neuregelungen in der Beamtenversorgung richten sich am Leitbild eines nachhaltigen und generationengerechten Alterssicherungssystems aus. Das schließt verbesserte und einfacher ausgestaltete familienbezogene Leistungen ein. Außerdem sollen Vorschriften beseitigt werden, die Teilzeitbeschäftigte benachteiligen. Rentenrechtliche Vorschriften zur Berücksichtigung der Hochschulausbildungszeiten in der Beamtenversorgung werden wirkungsgleich nachvollzogen; privilegierende Vorschriften für politische Beamtinnen und Beamte sowie für Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit werden gestrichen.