Staatskanzlei

Brandenburg startet neue Initiative für Mindestlohn

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilte Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 19.02.2013

Brandenburg wird sich im Bundesrat erneut für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn einsetzen. Das Kabinett beschloss heute die Vorlage von Arbeitsminister Günter Baaske für ein Mindestlohngesetz, das unter anderem gemeinsam mit Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht werden soll. Baaske: „Menschen, die Vollzeit arbeiten, sollen von ihrer Arbeit auch menschenwürdig leben können. Die Zeit ist reif: Unsere absolute Mehrheit im Bundesrat müssen wir jetzt nutzen, um das Thema voranzubringen.“ Jeder fünfte Beschäftigte in Brandenburger Unternehmen mit mindestens zehn Angestellten verdient weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Der Durchschnittslohn im Niedriglohnsektor liegt in Ostdeutschland bei 6,52 Euro. Der neue Gesetzentwurf sieht dagegen einen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde vor. Dem Vorschlag von CDU und CSU, eine Lohnuntergrenze nur für Branchen ohne Tarifverträge verpflichtend zu machen, erteilt Baaske eine klare Absage: „Das ermöglicht tarifvertragliche Dumpinglöhne.“ Baaske: „Allein in Brandenburg werden in 47 Branchen Tariflöhne unter 8,50 bezahlt, in 42 unter acht und in 17 sogar unter sieben Euro. Für die Betroffenen würde sich die Situation nicht verbessern. Die Union verkauft Niedriglöhne als Mindestlöhne. Sie täuscht soziale Gerechtigkeit vor. Das ist ein klarer Fall von Etikettenschwindel und alles andere als christlich.“ Nach Baaskes Konzept soll eine von der Politik unabhängige und aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft paritätisch besetzte Kommission jährlich einen neuen Mindestlohn vorschlagen – ausgehend von 8,50 Euro. Der Gesetzentwurf soll Anfang März im Bundesrat beraten werden. Baaske: „Entscheiden muss darüber der Bundestag. Die Union wird dann zeigen, wie sie wirklich über einen gerechten Mindestlohn denkt.“ Baaske: „Von Niedriglöhnen sind auch gut qualifizierte Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung betroffen. Existenzsichernde Löhne sind eine Frage des Anstands, der Fairness und damit der Gerechtigkeit in der sozialen Marktwirtschaft.“