Staatskanzlei

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Vollzug der
Sicherungsverwahrung – Schöneburg: „Meilenstein“

veröffentlicht am 11.12.2012

Das Kabinett hat heute den Entwurf des ersten brandenburgischen Gesetzes zum Vollzug der Sicherungsverwahrung beschlossen. Justizminister Volkmar Schöneburg sagte dazu in Potsdam: „Das Gesetz schafft erstmals die Grundlage für eine grundgesetz- und menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung. Es ist in diesem Bereich ein Meilenstein. Unter strenger Beachtung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte können künftig Lösungsmodelle realisiert werden, die auf eine individuelle Therapie und nicht auf das Wegschließen von Straftätern setzen. Mit dem Gesetz gewährleisten wir Therapie, Resozialisierung und effektiven Schutz der Bevölkerung. Das sind Grundpfeiler des humanen und sozialen Rechtsstaats.“ Schöneburg weiter wörtlich: „Die Landesregierung will nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum 1. Juni 2013 eine freiheitsorientierte und therapiegerichtete Sicherungsverwahrung einführen. Durch umfangreiche therapeutische Maßnahmen, mit denen wir bereits in der Strafhaft beginnen, wollen wir in der Sicherungsverwahrung die Gefährlichkeit der Täter mindern. Auf der Grundlage modernster Behandlungsforschung müssen wir Menschen, wo immer es geht, ein Leben in sozialer Verantwortung ermöglichen. Das gilt auch für die kleine Personengruppe, die schwere Straftaten begangen hat und selbst nach verbüßter Strafhaft zunächst zum Rückfall neigt. Wir dürfen niemanden aufgeben.“ Das Gesetz • liefert die Rechtsgrundlage für einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug der Sicherungsverwahrung, • berücksichtigt die Anwendung frühzeitiger Therapie- und Behandlungsangebote mit dem Ziel, den Antritt der Sicherungsverwahrung in geeigneten Fällen zu vermeiden, • schafft Bedingungen für nicht therapierbare oder therapieunwillige Gefangene, • gewährleistet die größtmögliche Freiheit nach innen sowie Sicherheit nach außen und damit den Schutz für die Bevölkerung. Nach dem Gesetzentwurf erfolgen Behandlung und Therapie in der Sicherungsverwahrung in einem mehrstufigen System. Auf der Grundlage eines umfassenden standardisierten Diagnostikverfahrens, das eine zügige und genaue Analyse der Ursachen gewährleistet, die der Gefährlichkeit zugrundeliegen, werden den Untergebrachten zunächst speziell auf sie zugeschnittene Therapieangebote unterbreitet. Darauf besteht erstmals ein Rechtsanspruch. Die auf der Diagnose aufbauende Behandlung und Betreuung erfolgt sodann durch feste multidisziplinäre Teams. Die Effektivität der Behandlung wird zudem dadurch gesteigert, dass die Untergebrachten fortwährend motiviert werden, an ihrer Behandlung aktiv mitzuwirken. Die Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel wird so ausgestaltet werden, dass die Untergebrachten bei größtmöglicher Bewegungsfreiheit bestmöglich auf ein straffreies Leben vorbereitet werden. So fördert beispielsweise der Gruppenvollzug die soziale Kompetenz. Gleichzeitig respektiert die Einzelunterbringung mit jeweils eigenem Wohn- und Schlafbereich die Privatsphäre und bietet die Möglichkeit der sozialen Kontaktpflege. Zu jeder Wohneinheit gehören zudem ein Sanitärbereich sowie eine Kochnische. Mit dieser Art der Unterbringung wird dem verfassungsrechtlich gebotenen Abstandsgebot zum Leben im regulären Strafvollzug Rechnung getragen. Minister Schöneburg betonte: „Generell gilt: Das Leben in der Sicherungsverwahrung ist den allgemeinen Lebensverhältnissen anzupassen, soweit Sicherheitsbelange dem nicht entgegenstehen.“ Der Übergang in ein Leben in Freiheit wird behutsam und kontrolliert organisiert. Unter Beachtung der Sicherheit der Allgemeinheit erfolgt frühzeitig unter professioneller Anleitung die schrittweise Freiheitsvorbereitung. So erweitert das Gesetz im Bereich der vollzugsöffnenden Maßnahmen die Möglichkeiten der Erprobungen in Lockerungen. Es sieht außerdem einen Rechtsanspruch auf mindestens vier Ausführungen im Jahr vor. Darüber hinaus sollen die in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten in den offenen Vollzug wechseln, sobald sie dessen besonderen Anforderungen genügen. Im Land Brandenburg befinden sich derzeit acht Männer in Sicherungsverwahrung. Im Jahr 2020 werden es nach aktuellen Berechnungen bis zu 18 Personen sein. Um den Vollzug der Sicherungsverwahrung möglichst effektiv und erfolgreich zu gestalten, plant Brandenburg eine Kooperation mit anderen Ländern.