Staatskanzlei

Regierung legt Prioritäten für neue EU-Förderperiode 2014-2020 fest

veröffentlicht am 05.11.2012

Die Landesregierung hat sich auf die Prioritäten für die neue EU-Förderperiode 2014-2020 verständigt. Auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Ralf Christoffers, und des Chefs der Staatskanzlei, Staatssekretär Albrecht Gerber, sind dies: 1. Innovation 2. Bildung und Fachkräftesicherung 3. schonende und effiziente Ressourcennutzung, Erneuerbare Energien Die Landesregierung steht vor der Herausforderung, die nachhaltige Nutzung der EU-Fördermittel in der nächsten Förderperiode sicherzustellen. Dies gilt umso mehr, als Brandenburg künftig erheblich weniger Mittel aus Brüssel zur Verfügung stehen werden. Durch eine deutliche Konzentration der Fördermittel auf wenige Schwerpunkte der Landesförderpolitik sowie einen kohärenten und fondsübergreifenden Ansatz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die EU-Fonds auch weiterhin spürbare Impulse für die Regionalentwicklung im Land setzen können. Neben den landespolitischen Prioritäten sollen folgende fondsübergreifenden, landesspezifischen Querschnittaufgaben beim Fördermitteleinsatz aller drei Fonds eine wichtige Rolle spielen:
  • der konstruktive Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels
  • die stärkere Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen und
  • die Stärkung des Landes und seiner handelnden Menschen und Institutionen im Umgang mit den voranschreitenden Internationalisierungsprozessen.
Minister Christoffers sagte: „Die landespolitischen Prioritäten stimmen in hohem Maße mit der Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum überein. Ich bin davon überzeugt, dass die Fonds auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Brandenburgs leisten. Noch steht die von der Landesregierung getroffene Entscheidung über die Prioritäten unter Vorbehalt, denn die EU-Verhandlungen über die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die künftige Förderung sind noch nicht abgeschlossen. Dennoch ist es für die Vorbereitung der Programme der drei Fonds unerlässlich, dass sich die Landesregierung frühzeitig dazu positioniert, was sie mit den EU-Mitteln in der nächsten Förderperiode erreichen will.“ Die fondsübergreifende und fondsspezifische Prioritätensetzung bildet die Grundlage für die Erarbeitung der Operationellen Programme (OPs) für EFRE und ESF sowie den Entwicklungsplan für den Ländlichen Raum (EPLR) für den ELER. Diese müssen im Laufe des Jahres 2013 in Brüssel eingereicht und von der EU-Kommission genehmigt werden. Im Rahmen des partnerschaftlichen Abstimmungsprozesses werden die Wirtschafts- und Sozialpartner in die Erarbeitung der Programme einbezogen.