Staatskanzlei

Darlehen aus dem Wohnungsbauvermögen sollen drohende Förderlücke bei der Wohnraumförderung schließen

veröffentlicht am 09.10.2012

Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger hat die Landesregierung heute über mögliche neue Verfahren bei der Wohnraumförderung informiert, um eine Förderlücke zu schließen: Bundeszuweisungen - so genannte Kompensationsmittel aus dem Entflechtungsgesetz – sollen in Zukunft nicht mehr als Zuschüsse ausgereicht werden, sondern gehen in das Landeswohnungsbauvermögen und werden von dort als Darlehen zu günstigen Konditionen ausgereicht. Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Damit sichern wir in Zeiten knapper Kassen die Wohnraumförderung für die Zukunft. Wir haben gemeinsam mit dem Finanzminister eine gute Lösung gefunden, die zudem den Landeshaushalt nicht belastet. Bereits im kommenden Jahr können wir so 25 Millionen Euro als Darlehen in die Wohnraumförderung geben. Wir brauchen das, um den weiterhin notwendigen Stadtumbau zu unterstützen.“ Das Problem: Ab 2007 wurde die Wohnraumförderung auf die Länder übertragen. Brandenburg erhielt vom Bund in den Jahren 2007–2013 Kompensationsmittel für die Wohnraumförderung. Die noch bis Ende des Jahres 2013 zur Verfügung stehenden Gelder sind aber bereits jetzt alle bewilligt. In der Folge entsteht eine Förderlücke, da neue Bundeszuweisungen für die Wohnraumförderung erst ab 2014 zur Verfügung stehen werden. Über die Höhe hat der Bund bislang nicht abschließend entschieden. Es würde also bis 2014 keine neue Wohnraumförderung erfolgen. Diese Förderlücke gefährdet die bisherige erfolgreiche Begleitung des Stadtumbaus und der Städtebauförderung. So sieht die Lösung aus: Die Bundeszuweisungen ab 2014 gehen in das Wohnungsbauvermögen des Landes, voraussichtlich 30 Millionen Euro pro Jahr. Dafür werden aus dem Vermögen – gemanagt von der InvestitionsBank des Landes Brandenburg – bereits ab 2013 Darlehen für die Wohnraumförderung zu günstigen Konditionen für Wohnungsunternehmen ausgereicht. Die bisherigen Förderprogramme für Aufzüge, Mietwohnraumförderung, die behindertengerechte Ausstattung von Wohnungen und das Wohneigentumsprogramm können auf Darlehensbasis weitergeführt werden. Bis 2014 können zum Beispiel über 1000 Wohnungen mit Aufzügen besser erreichbar gemacht werden. Das Wohnungsbauvermögen hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Hierzu haben Niedrigzinsphasen und Sondertilgungen in beachtlicher Höhe beigetragen, die sich positiv ausgewirkt haben. In den vergangenen sechs Jahren flossen über 720 Millionen Euro in das Vermögen zurück, unter anderem weil sinkende Zinsen erhebliche Sondertilgungen möglich machten. Die Ausfälle von Krediten wurden gleichzeitig geringer und haben sich auf akzeptablem Niveau stabilisiert. Vogelsänger: „Diese positive Entwicklung gibt uns die Sicherheit, das Wohnungsbauvermögen wieder für die Förderung zu öffnen. Wir tun das mit aller Vorsicht und in vergleichsweise kleinem Rahmen. Auf keinen Fall werden wir das Wohnungsbauvermögen überstrapazieren.“ Die Kompensationsmittel der Jahre 2014 bis 2019 sollen dem Wohnungsbauvermögen zugeführt werden. Geplant sind rund 30 Millionen Euro pro Jahr. Entnahmen werden nur als Darlehen erfolgen, es wird also kein Kapital „verzehrt“. Dieses System gefährdet somit nicht die Vorgaben der Schuldenbremse, Nettokreditaufnahmen in den Jahren 2013/2014 oder den späteren Jahren finden nicht statt. Auf dieser Grundlage sind Neubewilligungen (Förderdarlehen) im Rahmen der Wohnraumförderung in den nächsten Jahren wie folgt geplant: 2013 25 Mio. € 2014 40 Mio. € 2015 - 2016 je 30 Mio. € 2017 - 2019 je 40 Mio. € Fazit - die wohnungspolitische Handlungsfähigkeit in Brandenburg ist gesichert - die Wohnraumförderung kann weitergehen - ein drohender Förderstopp ist abgewendet - Wohnungsunternehmen haben Planungssicherheit - der Landeshaushalt wird nicht zusätzlich belastet - keine weitere Neuverschuldung des Wohnungsbauvermögens - die Vorgaben der Schuldenbremse können eingehalten werden Das Modell bedarf der Zustimmung des Landtages. Dazu sagte Minister Vogelsänger: „Dafür werde ich aktiv aus fester Überzeugung werben. Damit würden auch nach 2019 in diesem revolvierenden Fonds Mittel für aktive Wohnraumförderung zur Verfügung stehen.“ Das Wohnungsbauvermögen ist ein organisatorisch getrennter aber rechtlich unselbständiger Teil des Landeshaushalts. Es ist als revolvierender Fonds angelegt. Dabei werden aus dem Fonds Darlehen zur Förderung ausgereicht. Die Zins- und Tilgungsrückflüsse gehen wieder ins Vermögen zurück und können für neue Förderprojekte eingesetzt werden. Aus dem Landeswohnungsbauvermögen in Brandenburg wurden seit 2006 keine neuen Förderungen bewilligt. Dies geschah aus Vorsicht, um angesichts des Leerstands im Land und der angespannten Wirtschaftslage bei den Wohnungsunternehmen nicht unzumutbar hohe Ausfälle von Krediten verkraften zu müssen. Inzwischen hat sich das Vermögen Dank stetig fließender Rückzahlungen und stark gesunkener Zinsen so positiv entwickelt, dass jetzt wieder neue Förderung möglich ist. Gemanagt wird das Vermögen von der ILB.