Staatskanzlei

Lehrerbildung wird verbessert

veröffentlicht am 14.08.2012

Bildungsministerin Martina Münch hat heute im Kabinett den Entwurf des neuen Lehrerbildungsgesetzes präsentiert. „Wir brauchen in den kommenden Jahren viele junge und engagierte Nachwuchs-Lehrkräfte an unseren Schulen, die stärker als bisher auf die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schülern eingehen müssen – deswegen möchte ich bei der Weiterentwicklung der Lehrerbildung in der Aus- und Fortbildung einen weiteren Akzent setzen“, sagte Ministerin Münch. „Mit dem neuen Lehrerbildungsgesetz stellen wir die Weichen für die Zukunft an unseren Schulen. So werden im Studium künftig unter anderem die inklusionspädagogischen Kompetenzen der Lehramtsstudierenden gestärkt und die Praxisbezüge erweitert.“ Das geänderte Lehrerbildungsgesetz soll den veränderten Herausforderungen Rechnung tragen. Schwerpunkte des neuen Lehrerbildungsgesetzes: · Das Studium soll den angehenden Pädagogen durch eine Stärkung der bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Studienanteile einen noch besseren Professionsbezug ermöglichen. · Im Studium soll den Anforderungen an eine inklusive Schule Rechnung getragen werden, indem künftig in allen Lehramtsstudiengängen inklusionspädagogische Grundlagen vermittelt werden. · Im Studium für das Lehramt für die Primarstufe wird es möglich sein, eine inklusionspädagogische Schwerpunktbildung vorzunehmen. Damit erwerben die Studierenden über die vermittelten inklusionspädagogischen Grundlagen hinaus vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Bereich. · Die neuen Lehrämter beziehen sich auf die Schulstufen im Land Brandenburg. Damit wird erreicht, dass die künftigen Lehrkräfte in ihrer Ausbildung stärker als bisher auf die fachlichen und pädagogischen Spezifika der jeweiligen Schulstufe vorbereitet werden können. Künftig ist für alle Lehrämter ein abgeschlossenes dreijähriges Bachelorstudium und ein darauf aufbauendes lehramtsbezogenes zweijähriges Masterstudium mit dem Abschluss „Master of Education“ zu absolvieren. Der Vorbereitungsdienst dauert ab dem Jahr 2019 nur noch 12 Monate und schließt weiterhin mit einer Staatsprüfung ab. Ihm folgt eine verpflichtende Berufseingangsphase für alle, die in den Schuldienst des Landes Brandenburg eintreten. Für Absolventinnen und Absolventen des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes ist künftig eine Dauer von 24 Monaten vorgesehen. „Mit Blick auf die künftigen Bedarfe an Fachlehrkräften insbesondere im Bereich der beruflichen Schulen wird der Seiteneinstieg in den Lehrkräfteberuf auch für Interessenten möglich sein, die einen entsprechenden Fachhochschulabschluss erworben haben“, so Münch. Die Ausbildung neuer Lehrämter erfordert auch eine entsprechende Änderung und Anpassung des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung und zur Änderung des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes wird im Herbst in den Landtag eingebracht und könnte Ende des Jahres verabschiedet werden, so dass das Gesetz im Sommer 2013 in Kraft treten kann. Die Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes ist Teil der Verbesserung der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Parallel zur Gesetzesänderung wird auch die Qualität der Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Schulen durch das Beratungs- und Unterstützungssystem für Schulen und Schulämter (BUSS) weiter verbessert. Die Schulen erhalten stärker als bisher Beratungs- und Unterstützungsangebote zu Aspekten der Unterrichts- und Schulentwicklung. Schulen mit gleichen Problemlagen und Unterstützungsbedarf werden dabei als Schulgruppe kooperieren und gemeinsam durch feststehende Beraterteams kontinuierlich und längerfristig begleitet.