Staatskanzlei

Neues Behindertengleichstellungsgesetz berücksichtigt Ziele und Grundsätze der UN-Konvention

veröffentlicht am 14.08.2012

Das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2003 wird novelliert. Brandenburg ist damit nach Sachsen-Anhalt das zweite Bundesland, das sein Gleichstellungsgesetz unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen neu fasst. Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den Gesetzentwurf von Sozialminister Günter Baaske beschlossen und setzt damit ein weiteres zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages um. Der Entwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Sozialstaatssekretär Wolfgang Schroeder sagte nach der Kabinettsitzung: „Mit der Neufassung wollen wir die nächste wichtige Etappe auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft erreichen. Am Ziel sind wir, wenn Menschen mit Behinderungen sich ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben beteiligen und ihr Leben nach ihren Wünschen frei gestalten können. Dafür brauchen wir aber auch ein Umdenken in der ganzen Gesellschaft. Jeder Mensch kann von einer Behinderung betroffen sein – nur die allerwenigsten Behinderungen sind angeboren. Und von einer barrierefreien Umwelt profitieren auch Familien mit Kindern und ältere Menschen.“ Zentrale Ziele des Gesetzentwurfes sind, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in Brandenburg zu verhindern und zu beseitigen, gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit sowie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Mit der Novellierung wird der Begriff „Behinderung“ neu definiert. Nicht allein die Behinderung beeinträchtigt die Teilhabe an der Gesellschaft, sondern auch einstellungs- und umweltbedingte Barrieren. Dazu gehören amtliche Bescheide und Vordrucke, die in leicht verständlicher Sprache erläutert werden müssen. Auch Menschen mit einer Sehbehinderung sollen verlangen können, dass ihnen Bescheide und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden. Eine wichtige Rolle bei der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft spielen die Kommunen. Deswegen soll der Anwendungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes konsequent auf die Kommunen erweitert werden. Mit der Neuregelung wird klargestellt, dass der Anspruch auf kommunikative und informationstechnische Barrierefreiheit auch im kommunalen Bereich gilt. Dazu zählen nicht nur Internetangebote, sondern zum Bespiel auch die Möglichkeit für Menschen mit einer Hörbehinderung, in Ämtern in Gebärdensprache zu kommunizieren. Außerdem sollen Eltern mit einer Hör- und Sprachbehinderung nun das Recht bekommen, Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen beispielsweise bei Elternabenden in der Schule zu verwenden. Die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher/innen und anderen Kommunikationshilfen soll das Land tragen. Die Position des Landesbehindertenbeauftragten soll deutlich gestärkt werden. Er ist Anlaufstelle für Bürgeranfragen und ressortübergreifend tätig. Damit er das Gleichstellungsgebot und das Benachteiligungsverbot umfassend durchsetzen kann, sollen seine Befugnisse erweitert werden. So werden alle Träger der öffentlichen Verwaltung von Land und Kommunen verpflichtet, den Landesbehindertenbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen, vor allem Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren. Die Einführung des Rechtsschutzes durch Verbände soll in gerichtlichen Verfahren Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen bringen. Die Verbände können dann mit Einverständnis der Betroffenen aus eigenem Recht klagen. Damit wird die Rechtsstellung der Verbände gestärkt und die Durchsetzung der Ansprüche der Menschen mit Behinderungen verbessert. Außerdem soll mit einer Beweislasterleichterung die Schwierigkeit, eine Benachteiligung zu beweisen, erleichtert werden. Wenn ein Mensch mit Behinderung Sachverhalte beweist, die eine Diskriminierung aufgrund seiner Behinderung vermuten lassen, soll diese Vermutung im Streitfall künftig von der Gegenseite widerlegt werden. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass Familien, in denen ein Elternteil von einer Behinderung betroffen ist, besondere Unterstützung benötigen, um ihnen ein eigenständiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Mit der Neuregelung soll das gesellschaftliche Bewusstsein gestärkt werden, dass Menschen mit Behinderungen so wie alle anderen Menschen ein Recht auf Elternschaft haben. Zudem wird ausdrücklich hervorgehoben, dass zur Durchsetzung der Gleichberechtigung die spezifischen Belange von Frauen mit Behinderungen zu berücksichtigen und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen sind. Seit 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention werden erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert. Danach wird Behinderung nicht länger vor allem unter medizinischen und sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern als Menschenrechtsthema anerkannt. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, die Ziele der UN-Konvention umzusetzen. In Brandenburg leben rund 421.000 Menschen mit Behinderungen, das ist fast ein Sechstel der Gesamtbevölkerung. Davon sind rund 301.000 schwerbehindert.