Staatskanzlei

Landesregierung beim Schallschutz mit klarem Kurs – Haushalt sieht 222 Millionen Euro zusätzlich vor

veröffentlicht am 07.07.2012

Vor den abschließenden Haushaltsberatungen der Landesregierung und zur Berichterstattung in einigen Medien erklärt Regierungssprecher Thomas Braune: Die Landesregierung wird mit dem Beschluss über den Landeshaushaltsentwurf am kommenden Dienstag auch die finanzielle Vorsorge für einen sehr, sehr guten Schallschutz im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg regeln. Dieses Herangehen ändert aber nichts an der Aufforderung an die Flughafengesellschaft, bis zum August dem Aufsichtsrat ein Konzept vorzulegen, wie das Unternehmen sich mit eigenen Mitteln an der Finanzierung des Schallschutzes und der Mehrkosten beteiligen kann. Brandenburg stellt mit 222 Millionen Euro seinen Anteil am eventuell notwendigen, erweiterten Schallschutzprogramm in maximaler Höhe in seinen Landesetat für 2013 ein. Damit setzt die Landesregierung den jüngsten Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg (OVG) ohne Wenn und Aber um. Nach Expertenrechnungen kostet die Umsetzung dieses Beschlusses für die 14.000 betroffenen Haushalte ca. 600 Millionen Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Das OVG hatte jüngst festgelegt, dass der Grenzwert von 55 Dezibel am Tage innerhalb der Wohnzimmer kein einziges Mal überschritten werden darf. Behält dieser Beschluss seine Gültigkeit, greifen nach Berechnungen der Flughafengesellschaft für 85 Prozent der betroffenen 14.000 Haushalte Entschädigungslösungen, die im Wert teilweise deutlich über bislang getroffene Schallschutzvereinbarungen hinausgehen. Deshalb müssen diese Vereinbarungen wie auch der gesamte Schallschutz am BER zwangsläufig einer Überprüfung unterzogen werden. Darauf hat sich der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft auf seiner jüngsten Sitzung einstimmig geeinigt und damit auch die für solche individuellen Vereinbarungen veranschlagten 17 Millionen Euro wieder dem allgemeinen Haushalt der FBB zugeführt, aus dem auch der gerichtlich neu festgelegte Schallschutz finanziert werden muss. Es ist und bleibt die klare Auffassung Brandenburgs, dass Haushalte, denen auch im Ergebnis der Neuberechnung des Schallschutzes wegen zu niedriger Raumhöhen oder unzureichender Raumgrößen kein Schallschutz zustünde, nach der bisherigen freiwilligen Maßgabe behandelt werden. Nach Aussage der Lärmschutzverantwortlichen handelt es sich dabei um sehr wenige Haushalte.