Staatskanzlei

Opfer der Heimerziehung in der DDR erhalten Unterstützung - Jugendministerin Münch präsentiert Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes: Beratungsstelle startet ab Juli

veröffentlicht am 22.05.2012

Das brandenburgische Kabinett hat heute dem von Jugendministerin Martina Münch präsentierten Entwurf des geänderten brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes zugestimmt. Kernpunkt der Änderung: Bei der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Ulrike Poppe, wird ab dem 01. Juli 2012 eine regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR eingerichtet, die den Betroffenen bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte, bei der Suche nach ihren Akten und beim Zugang zu Hilfeleistungen und Rentenersatzleistungen aus dem Fonds Heimerziehung helfen. „Der kürzlich präsentierte Bericht der Bundesregierung sowie der ostdeutschen Länder hat offenbart, dass viele Kinder und Jugendliche in Heimen in der DDR erhebliches Leid und Unrecht erfahren mussten und dass damit ihre Lebenschancen gravierend beeinträchtigt wurden“, so Jugendministerin Münch. „Mir ist es besonders wichtig, dass wir neben der Unterstützung, die die Betroffenen erhalten sollen, der Stigmatisierung dieser ehemaligen Heimkinder entgegenwirken und sie dabei unterstützen müssen, ihr Schicksal öffentlich zu thematisieren.“ Die regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR soll vorerst befristet bis zum 30. Juni 2017 eingerichtet werden. Dafür stellt die Landesregierung der Aufarbeitungsbeauftragten insgesamt 644.000 Euro zur Verfügung. Das geänderte Aufarbeitungsbeauftragtengesetz wird voraussichtlich Anfang Juni 2012 im Landtag zur Abstimmung gestellt. Gleichzeitig wird derzeit noch an einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den ostdeutschen Ländern gearbeitet, um ein Hilfesystem nach dem Vorbild des Fonds Heimerziehung West zu schaffen. Der Bund und die ostdeutschen Länder werden für den geplanten Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren von 1949 bis 1990“ insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das Land Brandenburg wird sich mit rund 3,22 Millionen Euro am Fonds beteiligen. Ende März 2012 hatten Vertreter des Bundesjugendministeriums und des Bundesinnenministerium sowie die zuständigen Ministerinnen und Minister aus den ostdeutschen Ländern, darunter Brandenburgs Jugendministerin Martina Münch, in Berlin den Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ präsentiert. Zentrale Ergebnisse des Berichts belegen, dass: Zwang und Gewalt für viele Kinder und Jugendliche in Heimen in der DDR eine alltägliche Erfahrung waren, vor allem in Spezialheimen der Jugendhilfe Bildung verweigert wurde, Kinder und Jugendliche zur Arbeit gezwungen und ihre Rechte verletzt wurden, die Erlebnisse in den Heimen zu massiven Beeinträchtigungen der Lebenschancen und Entwicklungsmöglichkeiten der Betroffenen geführt haben, die über den Heimaufenthalt hinaus bis heute nachwirken und viele Betroffene an den Spätfolgen, schlechten beruflichen Chancen, Stigmatisierungen und psychischen Traumatisierungen leiden. Den Bericht und die Expertisen sowie allgemeine Informationen zum Fonds Heimerziehung West und Kontaktdaten der Informationsstellen in den ostdeutschen Ländern und Berlin finden sich auf der Webseite www.fonds-heimerziehung.de. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.aufarbeitung.brandenburg.de www.mbjs.brandenburg.de www.bmfsfj.de