Staatskanzlei

Einschnitte bei der Ministerversorgung beschlossen

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt die stellvertretende Regierungssprecherin Gerlinde Krahnert mit:

veröffentlicht am 13.03.2012

Das Kabinett hat Einschnitte bei der Versorgung von Ministern beschlossen und damit den Sparwillen auch bei Leistungen für Mitglieder der Landesregierung bekräftigt. Die von Innenminister Dietmar Woidke eingebrachte Novelle des Brandenburgischen Ministergesetzes sieht entsprechende Änderungen bei den Versorgungsbezügen und Übergangsgeldern vor. Vorgesehen sind unter anderem eine deutliche Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt, geringere Versorgungsleistungen sowie Anpassungen beim Übergangsgeld der Minister. Woidke bezeichnete die auf den Weg gebrachten Änderungen als einen mit Blick auf die nach wie vor angespannte Finanzlage des Landes notwendigen Schritt. Brandenburg werde sich mit den geplanten „maßvollen, aber spürbaren Kürzungen“ dem Niveau der meisten anderen Bundesländer anpassen. „Einen solchen Schritt erwartet die Öffentlichkeit von uns politisch Verantwortlichen im Land mit Recht“, unterstrich Woidke. Bislang erhalten ausgeschiedene Minister ihr Ruhegehalt in der Regel ab dem 60. Lebensjahr. Nach dem Willen der Landesregierung soll diese Altersgrenze künftig auf die für Landesbeamte geltende Altersgrenze – zurzeit das 65. Lebensjahr – angehoben werden. Im Zuge der von der Koalition beabsichtigten Anhebung der Altersgrenze für die Beamten auf das 67. Lebensjahr wird sich auch die Altersgrenze für die Mitglieder der Landesregierung auf das 67. Lebensjahr erhöhen. Die Ruhegehaltszahlungen für die Minister werden damit in Zukunft um insgesamt sieben Jahre hinausgeschoben. „Die bisherige Regelung passt nicht mehr in die Zeit. Wenn Tarifbeschäftigte und Beamte in Zukunft länger arbeiten müssen, muss auch die Altersgrenze für Minister angepasst werden“, sagte Woidke. Die Altersgrenze kann sich wie bisher in Abhängigkeit von der Dauer der Amtszeit um bis zu fünf Jahre verringern. Zudem kann das Ruhegehalt ebenso wie bei den Beamten auf Antrag bereits ab dem 63. Lebensjahr gezahlt werden. Dies ist jedoch künftig mit Versorgungsabschlägen verbunden. Weiterhin ist eine Absenkung des so genannten Mindestruhegehaltssatzes nach einer fünfjährigen Amtszeit als Minister vorgesehen. Im Gegenzug soll die versorgungsrechtliche Situation in den Fällen, in denen Regierungsmitglieder bislang ohne Versorgungsanspruch aus dem Amt ausscheiden, verbessert werden. Kürzungen sind ferner beim so genannten Übergangsgeld für ausscheidende Minister vorgesehen. Statt wie bisher bis zu sechs Monaten soll es in Zukunft nur noch für die Dauer von drei Monaten in Höhe der vollen Amtsbezüge gezahlt werden. Auch die Anrechnungsregelungen für das Zusammentreffen von Ansprüchen nach dem Ministergesetz mit anderem Einkommen werden angepasst. Unter anderem sollen andere Einkünfte künftig grundsätzlich voll auf das Übergangsgeld angerechnet werden. „Dies entspricht dem Charakter des Übergangsgeldes. Denn wer ausreichend anderweitige Einkünfte erzielt, benötigt kein zusätzliches Übergangsgeld“, stellte Woidke klar. Dem Kabinett ist es nach Worten von Woidke um ein „ausgewogenes Änderungspaket“ gegangen, das trotz der erforderlichen Kürzungen eine angemessene Vergütung sichere, um auch in Zukunft hervorragende Persönlichkeiten für das Amt eines Mitglieds in der Landeregierung gewinnen zu können. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet.