Staatskanzlei

Ja zu Kindern – Brandenburg stimmt im Bundesrat für höhere Zuschüsse bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung

veröffentlicht am 02.03.2012

Der Bundesrat hat in seiner 893. Sitzung mit breiter Mehrheit beschlossen, dass Paare mit Kinderwunsch höhere Zuschüsse bei Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung erhalten sollen. Brandenburg ist dem Entwurf eines Kinderwunschförderungsgesetzes der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen beigetreten. Dieser wird nun in den Bundestag eingebracht. Minister Günter Baaske unterstrich: „Für tausende Paare, die nur über künstliche Befruchtung Eltern werden könnten,   ist ein erfüllter Kinderwunsch von allergrößter Bedeutung. Wir wollen sie dabei unterstützen und ´ja` sagen zum Leben und zur Familie. Deshalb soll der Bund einen 25-prozentigen Anteil an den Kosten tragen. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen schultern bereits 50 Prozent.“ Frau Staatssekretärin Tina Fischer, die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg ergänzte: „Nun ist es an Frau Bundesministerin Schröder, ihr Versprechen einzulösen, möglichst schnell eine bessere Förderung der betroffenen Paare auf den Weg zu bringen.“ Zum Hintergrund: Gegenwärtig werden bis zu 3 Versuche von Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durch die Krankenkassen mit 50% bezuschusst; den Rest müssen Paare bzw. Versicherte selber tragen. Der Entwurf eines Kinderwunschförderungsgesetzes sieht vor, den Zuschuss der Krankenkassen von 50% auf 75% zu erhöhen und den Kassen die 25% Mehrkosten durch den Bund zu erstatten.