Staatskanzlei

Landesregierung plant weitere Vereinfachungen
für Kommunalverfassung

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 07.02.2012

Die neue Kommunalverfassung Brandenburgs hat ihren dreijährigen Praxistest erfolgreich bestanden. Zu dieser Einschätzung kommt die Landesregierung in dem heute vom Kabinett beschlossenen Evaluierungsbericht zu der 2008 in Kraft getretenen Kommunalverfassung. Innenminister Dietmar Woidke sprach in Potsdam von einer „intensiven Auswertung von Erfahrungen der kommunalen Familie. Wir haben die Rechtsanwender gefragt, wir haben die Meinungen der kommunalen Spitzenverbände eingeholt und auch die Fachministerien einbezogen.“ Die Evaluierung der Kommunalverfassung habe einmal mehr bestätigt, wie notwendig und sinnvoll der Austausch mit der kommunalen Praxis sei. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen soll das allgemeine Kommunalverfassungsrecht weiter vereinfacht werden. Außerdem sind Erleichterungen bei der Anwendung der seit diesem Jahr in den Kommunen flächendeckend eingeführten doppischen Haushaltführung geplant. Ebenfalls vorgesehen sind unter anderem eine Vereinheitlichung der Regelungen über die Berufung, Wahl, Benennung und Bestellung von kommunalen Vertretern sowie die Aufhebung der bisherigen Bekanntmachungsverordnung. Deren Vorschriften sollen auf die verfassungsrechtlich erforderlichen Bekanntmachungsregelungen reduziert werden und künftig Eingang in die Kommunalverfassung finden. Darüber hinaus werden sie um das elektronische Bekanntmachungsverfahren ergänzt. Geplant ist ferner die Zusammenfassung aller Entschädigungsregelungen für ehrenamtlich Tätige in einer Vorschrift. Bei haushaltsrechtlichen Vorschriften soll auf grundlegende Rechtsänderungen verzichtet werden. Damit wird den Hinweisen der Gemeinden und Gemeindeverbände gefolgt. Mit dem Bericht wird ein Auftrag des Landtages erfüllt, der die neue Kommunalverfassung mit einem umfassenden Evaluierungsauftrag versehen hatte. Der Bericht wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Die neue Kommunalverfassung Brandenburgs hat ihren dreijährigen Praxistest erfolgreich bestanden. Zu dieser Einschätzung kommt die Landesregierung in dem heute vom Kabinett beschlossenen Evaluierungsbericht zu der 2008 in Kraft getretenen Kommunalverfassung. Innenminister Dietmar Woidke sprach in Potsdam von einer „intensiven Auswertung von Erfahrungen der kommunalen Familie. Wir haben die Rechtsanwender gefragt, wir haben die Meinungen der kommunalen Spitzenverbände eingeholt und auch die Fachministerien einbezogen.“ Die Evaluierung der Kommunalverfassung habe einmal mehr bestätigt, wie notwendig und sinnvoll der Austausch mit der kommunalen Praxis sei.