Staatskanzlei

Brandenburgs Haushaltspolitik auf dem richtigen Weg

veröffentlicht am 06.09.2011

Sowohl die Haushaltslage Brandenburgs als auch die Finanzplanung des Landes bis zum Jahr 2015 sind solide. Zu diesem Ergebnis kommt der heute vom Kabinett beschlossene zweite Stabilitätsbericht des Landes Brandenburg. Bei allen vier vom Bund-Länder-Stabilitätsrat festgelegten Kriterien liegt Brandenburg im grünen Bereich. „Der Stabilitätsbericht zeigt, dass wir mit unserer Haushalts- und Finanzpolitik in Brandenburg auf dem richtigen Weg sind. Er dokumentiert, dass unsere Anstrengungen hin zu einem ausgeglichenen Haushalt erfolgreich sind, und es keinerlei Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage gemäß der vom Stabilitätsrat festgelegten Kriterien gibt“, betonte Finanzminister Helmuth Markov, der den Bericht vorlegte. Grundlage für die Bewertung der Haushaltslage in dem Bericht sind die vier vom Stabilitätsrat für alle Bundesländer festgelegten Kennziffern. Neben dem strukturellen Finanzierungssaldo gehören dazu die Kreditfinanzierungsquote, die Zins-Steuer-Quote und der Schuldenstand. Wie schon im vergangenen Jahr zeigt nun auch der zweite Stabilitätsbericht, dass Brandenburg bei allen vier Kriterien weiter die vom Stabilitätsrat festgelegten Schwellenwerte einhält. Dies gilt sowohl für die aktuelle Haushaltslage als auch für den Zeitraum der Finanzplanung 2012 - 2015. Außer dem Stabilitätsbericht nahm das Kabinett auch den von Markov erarbeiteten Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ des Landes Brandenburg für das Jahr 2010 zur Kenntnis. Dieser zeigt, dass Brandenburg trotz schwieriger Rahmenbedingungen im vergangenen Jahr die sachgerechte Verwendung der erhaltenen Zuweisungen des Bundes zu rund 89 Prozent erbrachte. Von allen Zuweisungen des Bundes entfielen auf investive Ausgaben für die Infrastruktur des Landes und der Kommunen 82 Prozent oder rund 1.027 Millionen Euro und auf den Ausgleich der kommunalen Finanzkraft rund 6,8 Prozent oder rund 85 Millionen Euro. Der im April 2010 gegründete Stabilitätsrat hat die Aufgabe, die Haushalte des Bundes und der Länder fortlaufend zu überwachen, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten. Er tritt zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – zusammen. Die Haushaltsüberwachung erfolgt auf der Grundlage jährlicher Berichte des Bundes und der Länder. Sie enthalten eine Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung. Um größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen zu gewährleisten, werden die Beschlüsse des Stabilitätsrates und die zugrunde liegenden Beratungsunterlagen veröffentlicht. Der Stabilitätsrat ist außerdem bei der Erstellung der Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der ostdeutschen Länder beratend tätig. In den Berichten dokumentieren sie jährlich die Verwendung der erhaltenen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke.