Staatskanzlei

Kabinett nimmt Evaluierungsbericht zur Gemeindegebietsreform 2003 entgegen

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt die stellvertretende Regierungssprecherin Gerlinde Krahnert mit:

veröffentlicht am 24.05.2011

Die Landesregierung hat heute den Bericht von Innenminister Dietmar Woidke zur Überprüfung der Gemeindegebietsreform 2003 zur Kenntnis genommen. Minister Woidke sagte, der Bericht sei eine gute Grundlage für die weiteren Prüfungen und Entscheidungen bei der Entwicklung der künftigen Kommunalstruktur Brandenburgs. Dazu werde er im Auftrag des Kabinetts „bereits in den nächsten Tagen“ den Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden aufnehmen, um mit ihnen Gespräche zu vereinbaren. Bis Mitte des Jahres wird der Innenminister in Abstimmung mit dem Finanzminister eine Richtlinie vorlegen, die Rahmenbedingungen für finanzielle Zuwendungen zur Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene festlegt. Wie Woidke erläuterte, gibt es in einigen kommunalen Körperschaften eine fortgeschrittene Diskussion, den Weg freiwilliger Fusionen zu gehen. „Ich begrüße das, denn es unterstreicht die Weitsicht dieser Kommunen“, sagte Woidke. Allein schon die Prognose zur Bevölkerungsentwicklung lässt nach seinen Worten erkennen, dass hinsichtlich der kommunalen Strukturen dringender Handlungsbedarf besteht. Es gehe darum, eine dauerhaft leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung auch in den nächsten Jahrzehnten zur gewährleisten, auch nach Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019, unterstrich Woidke. „Wir brauchen deshalb heute schon eine klare Handlungsgrundlage, um den Diskussionsprozess über eine Veränderung von Verwaltungsstrukturen zu begleiten. Dazu gehört selbstverständlich der intensive Meinungsaustausch mit dem Spitzenverbänden und einzelnen kommunalen Akteuren.“ Die Ergebnisse werden der Enquetekommission des Landtages übermittelt. „Da sind wir nicht in Konkurrenz, sondern liefern einen wichtigen Beitrag“, sagte der Innenminister. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Einwohnerzahl zahlreicher Gemeinden und Ämter seit der letzten Gemeindegebietsreform bereits wieder unter das Niveau der damaligen Richtgrößen von 5.000 Einwohner für amtsfreie Gemeinden und Ämter sowie 500 Einwohner für amtsangehörige Gemeinden gesunken ist. Dieses gilt für15 amtsangehörige Gemeinden sowie 27 amtsfreie Gemeinden und 12 Ämter. 10 amtsfreie Gemeinden haben sogar weniger als 4.000 Einwohner. Nach der Bevölkerungsprognose wird die Zahl solcher Kommunen bis 2030 deutlich steigen. Der Bericht verweist darauf, dass sich die finanzielle Situation der überwiegenden Zahl von Gemeinden nach einer Konsolidierungsphase im Anschluss an die Reform von 2003 wieder verschlechtert hat. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen habe deshalb in der Debatte eine zentrale Bedeutung. Es bestehe Konsens, dass vor allem eine Senkung der Verwaltungskosten notwendig sei. Dazu gehöre auch, die Kleinteiligkeit kommunaler Verwaltungen zu überwinden. Ein weiterer Aspekt des Berichts ist die wachsende Bedeutung des Internets für Verwaltungsverfahren. Eine Reihe von Anwendungen steht bereits zur Verfügung. Die Erfahrungen zeigten, dass mit eGovernment-Ansätzen durchaus Verwaltungsschwächen kompensiert und Bürgerwege verkürzt werden können. Allerdings müssten die bisher nur experimentellen Ansätze weiterentwickelt werden. Es wird unter anderem auf den Test von mobilen Verwaltungsanwendungen verwiesen, die derzeit als Mobiler Bürgerdienst (MoBüD) in Wittstock, Potsdam und Rüdersdorf erprobt werden. Die kommunale Gliederung in Brandenburg weist derzeit 144 amtsfreie Gemeinden und 53 Ämter in 14 Landkreisen sowie vier kreisfreie Städte auf. Der „Bericht zur Evaluierung der Gemeindegebietsreform 2003“ steht im Internet zum Download zur Verfügung.