Staatskanzlei

Festlegungen zur Polizei- und Justizstruktur

Nach einem Gespräch teilen die Minister Dr. Volkmar Schöneburg, Dr. Dietmar Woidke und der Chef der Staatskanzlei Albrecht Gerber mit:

veröffentlicht am 15.05.2011

Der Entwurf des Ministeriums der Justiz zum „Gesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation“ sieht die Zuordnung der Amtsgerichte Prenzlau und Schwedt zum Landgerichtsbezirk Neuruppin vor. Der Minister der Justiz wird an dieser Zuordnung im weiteren Verlauf der Beratungen in der Landesregierung festhalten. Der Minister des Innern hat die Uckermark der Polizeidirektion Frankfurt (Oder) zugeordnet und wird an dieser Zuordnung festhalten. Die ursprünglich angestrebte Einräumigkeit der Justiz- und Polizeistrukturen wird an diesem Punkt nicht erreicht, da die nun gefundene Lösung aus polizeilichen Belangen heraus sinnvoller ist. Beide Minister sind sich darin einig, dass der Landgerichtsbezirk Neuruppin, der nach dieser gefundenen Lösung um das Amtsgericht Schwedt erweitert wird, dadurch in seiner Arbeitsfähigkeit nicht in Frage gestellt ist und erwarten, dass die bisherige gute Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Rechtsprechung im Land Brandenburg auch weiterhin in diesen Organisationsstrukturen möglich sein wird.