Staatskanzlei

Landesregierung stärkt kommunale Daseinsvorsorge

veröffentlicht am 29.03.2011

Die Landesregierung will die kommunale Daseinsvorsorge stärken. Das Kabinett beschloss heute eine entsprechende Änderung der Vorschriften zur Kommunalwirtschaft. Damit wird neu geregelt, unter welchen Voraussetzungen sich die Gemeinden, Ämter und Landkreise beispielsweise im Bereich der Versorgung mit Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme sowie bei der Abwasser- und Abfallentsorgung, im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder bei der Krankenhausversorgung wirtschaftlich engagieren können. Der Gesetzentwurf wurde dem Landtag zur Beratung zugeleitet. Innenminister Dietmar Woidke unterstrich: „Eine hochwertige Versorgung mit wichtigen Dienstleistungen muss für alle Bürgerinnen und Bürger dauerhaft zugänglich und bezahlbar bleiben. Dazu brauchen wir starke, wettbewerbsfähige kommunale Unternehmen. Deshalb wollen wir unnötige Hemmnisse für die Kommunalwirtschaft beseitigen, Handlungsspielräume erweitern sowie demokratische Kontrolle und Transparenz stärken.“ Nach den Plänen der Landesregierung müssen Kommunen künftig erst dann Aufgaben auf Private übertragen, wenn diese wirtschaftlicher sind. Es sei denn, die Gemeindevertretung hält die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde im öffentlichen Interesse für erforderlich. Bislang gilt ein Vorrang für die Erbringung der Leistungen durch Privatunternehmen. Ferner werden Unternehmensgründungen, die Betätigungen kommunaler Betriebe außerhalb des Gemeindegebietes und Nebenleistungen erleichtert. Die bisher bestehende Genehmigungspflicht von kommunaler Wirtschaftsbetätigung durch die Kommunalaufsicht wird durch eine einfache Anzeigepflicht ersetzt. Zugleich sollen die Aufsichtsräte in kommunalen Unternehmen gestärkt und die Bestimmungen über die mittelbaren Beteiligungen klarer gefasst werden.