Staatskanzlei

Brandenburg-Berlin: Richterrecht angeglichen

veröffentlicht am 01.02.2011

Das brandenburgische Kabinett hat heute den Gesetzentwurf für die weitgehende Angleichung des Richterrechts in Brandenburg und Berlin beschlossen. Justizminister Volkmar Schöneburg sagte in Potsdam: „Die weitreichende Harmonisierung der Richtergesetze führt beide Länder auf dem Gebiet der Justiz noch enger zusammen. Ein Vorhaben des Koalitionsvertrags wird hiermit erfolgreich umgesetzt.“ Trotz Angleichung der Richtergesetze werden ländertypische Besonderheiten aufgrund unterschiedlicher Justizstrukturen in Flächen- und Stadtstaaten fortbestehen. Schöneburg wörtlich: „Die Justiz in Brandenburg und Berlin bewahrt ihre landestypische Ausprägung; sie arbeitet aber zugleich effektiv und gut zusammen, wo es sinnvoll ist. Ein gutes Beispiel ist der gemeinsame Staatsschutzsenat unserer beiden Länder und Sachsen-Anhalts, der am Berliner Kammergericht seine Arbeit aufnehmen soll.“ Mit dem „Gesetz zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg“ gehen Veränderungen einher, die sich vorrangig auf die Ernennung und Versetzung von Richtern, auf die personelle Zusammensetzung des Richterwahlausschusses sowie auf die Entscheidungsfindung dieses Gremiums beziehen. Schließlich beinhaltet das Gesetz neue Bestimmungen für das Richterdienstgericht sowie Änderungen hinsichtlich des Personalvertretungsrechts. Ein wesentlicher Schritt zu engeren Beziehungen im Bereich der Justiz von Berlin und Brandenburg war im Jahr 2005 die Gründung gemeinsamer Fachobergerichte. Die dort tätigen Richter stehen seither zwar im Dienst beider Länder, unterliegen jedoch dem Richterrecht, das am Sitz des jeweiligen Fachobergerichts gilt. Für das Oberverwaltungs- und das Landesarbeitsgericht gilt demnach das Berliner Richterrecht, für das Landessozial- und das gemeinsame Finanzgericht das Brandenburger Richterrecht. Mit dem „Gesetz zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg“ wird der Prozess der justizpolitischen Harmonisierung konsequent fortgeführt. Für das Gesetz muss der Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg aus dem Jahr 2004 angepasst werden. Den Änderungsstaatsvertrag werden Justizsenatorin Gisela von der Aue und Justizminister Schöneburg am Montag, 7. Februar, in Berlin unterzeichnen. Der Berliner Senat hat dem Entwurf bereits am 25. Januar zugestimmt. Dem Landtag und dem Abgeordnetenhaus werden die Gesetzentwürfe unmittelbar nach der Unterzeichnung des Änderungsstaatsvertrags zugeleitet.