Staatskanzlei

Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes im Kabinett verabschiedet

veröffentlicht am 06.07.2010

Das Kabinett hat heute der Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes zugestimmt. Mit der Vorlage von Wissenschafts- und Forschungsministerin Martina Münch soll die Reform des Bologna-Prozesses in Brandenburg weiter vorangetrieben werden. Dem Entwurf zufolge soll der Zugang zum Master geöffnet werden. Hochschulen werden demzufolge nicht mehr verpflichtet, neben dem Bachelor weitere Zugangsvoraussetzungen für den Master festzulegen. Künftige Zugangshürden dürfen nur den fachlichen Anforderungen eines Studienganges entsprechen. Außerdem wird die Möglichkeit für ein Studium in Teilzeit erweitert: Studierende, denen aus persönlichen Gründen ein Vollzeitstudium nicht möglich ist, erhalten die Gelegenheit, individuell ein Teilzeitstudium zu absolvieren. Die Regelstudienzeit für Teilzeitstudierende wird entsprechend verlängert. Damit wird Studierenden ermöglicht, Beruf und/oder Familie besser mit dem Studium zu vereinbaren. Wissenschaftsministerin Martina Münch: „Mit dem vereinfachten Zugang zum Master schaffen wir mehr Chancengerechtigkeit. Und mit der Möglichkeit eines individuellen Teilzeitstudiums gehen wir stärker auf die Lebenssituation jedes Studierenden ein. Damit setzen wir deren Forderungen aber auch die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz um und steuern so beim Bologna-Prozess nach.“ Andere Kritikpunkte am Bologna-Prozess, wie ein zu stark „verschultes“ Studium und damit verbunden mangelnde Mobilität, konnten bereits durch die Änderung der Hochschulprüfungsverordnung Ende Juni in Angriff genommen werden. Sie ist bereits in Kraft und kann von den Hochschulen umgesetzt werden. Der Landtag hatte Mitte Dezember 2009 Konsequenzen aus dem Bildungsstreik gezogen und Schritte für eine qualifizierte Weiterentwicklung der Bologna-Reform eingeleitet. Zuvor hatten sich die Kultusminister der Länder auf aktualisierte Eckpunkte für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen verständigt.