Staatskanzlei

Öffentlich geförderte Beschäftigung in Brandenburg: Förderprogramm „Arbeit für Brandenburg“ startet am 1. Juli

veröffentlicht am 29.06.2010

Das neue Förderprogramm „Arbeit für Brandenburg“ (AfB) startet wie geplant am 1. Juli 2010. Das gab heute Arbeitsminister Günter Baaske in Potsdam im Anschluss an die Kabinettsitzung bekannt. Die Förderrichtlinie, die vom Finanzministerium vergangene Woche gebilligt wurde, steht ab sofort im Internet (lasa-brandenburg.de oder masf.brandenburg.de). Durch AfB sollen Langzeitarbeitslose im öffentlichen Bereich Arbeit finden. Es gehört zu den zentralen Themen der Landesregierung. Baaske: „Wir wollen Arbeit – nicht Arbeitslosigkeit finanzieren.“ Für 2010 sind 1.200 Stellen geplant. Das Land stellt insgesamt 40 Mio. Euro zur Verfügung - für jedes Beschäftigungsverhältnis monatlich 250 Euro. Dies wurde von der Landesregierung einvernehmlich vereinbart, um Kommunen und Träger beim Eigenanteil zu entlasten. Weitere Mittel kommen vom Bund. Daraus ergibt sich eine Förderung für bis zu insgesamt 6.500 Menschen, die bis Ende 2014 begonnen werden kann. Die ursprüngliche Ausfinanzierung von 8.000 Beschäftigungsverhältnissen wird aufgrund des geplanten Sparpakets der Bundesregierung nicht mehr möglich sein. Baaske: „AfB gehört zu unserer Arbeitsmarktphilosophie. Wir kümmern uns um Ausbildung und Fachkräfte, aber wir dürfen diejenigen nicht hängenlassen, die seit Jahren keine Arbeit mehr haben. Wir müssen ihnen – auch im Interesse der Gesellschaft - eine Chance geben zurückzukommen. Manche werden es schaffen, dadurch eine feste neue Arbeit zu bekommen. Für jede und jeden setzen wir uns ein! Aber es gilt auch der Grundsatz: Qualität ist entscheidend, nicht Quantität.“ Durch „Arbeit für Brandenburg“ wird - Arbeitslosen eine erwerbsbezogene und soziale Integration ermöglicht, - die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen erhöht - ein Beitrag zur Stärkung kommunaler Strukturen und - der regionalen Wirtschafts- und Kaufkraft geleistet. Hauptzielgruppe sind die 18.000 über 50-jährigen Langzeitarbeitslosen in Brandenburg und Menschen, die bereits mehr als drei Jahre arbeitslos sind. Baaske: „Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind alles andere als gut. Diesen Menschen wollen wir eine Perspektive geben. Wir wollen sie nicht alimentieren, sondern in die Gesellschaft integrieren.“ Gewinner seien aber auch die Kommunen, da die Arbeiten helfen, kommunale Angebote zu verbessern, z. B. in der Kulturarbeit, im Bereich der ergänzenden Betreuung in Schulen, Bibliotheken und Begegnungsstätten. Die Verdrängung regulärer Beschäftigung sowie Wettbewerbsverzerrungen sind auszuschließen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung soll bis zu zwei Jahre dauern. Bei einem Übergang in die Rente sind in Ausnahmefällen auch drei Jahre möglich. Der Stundenlohn soll 7,50 Euro betragen, um ein Existenz sicherndes Einkommen zu gewährleisten. Liegt der ortsübliche Tariflohn höher, ist auch ein höherer Satz möglich. Die Arbeitszeit liegt bei 30 bis 40 Wochenstunden in Abhängigkeit der jeweiligen Integrationsfähigkeit. Damit werden Monatslöhne von mindestens rund 950 bis 1.300 Euro (brutto) erreicht. Arbeitgeber können Kommunen (Kreise, Städte, Gemeinden, Ämter), aber auch Verbände, Vereine und Arbeitsfördergesellschaften sein. Das Arbeitsministerium legt jährlich auf der Grundlage der Arbeitsmarktsituation für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt ein Kontingent fest. Sie können die Fördermittel für diese Kontingente entsprechend der geplanten Beschäftigungsprojekte beantragten. Überregional tätige Verbände und Vereine können unabhängig von den Kontingenten der Kommunen einen Förderantrag stellen. Für die Finanzierung werden bestehende Instrumente von Bund, Land und Kommunen gebündelt. Aus Bundesmitteln können z. B. „Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante“ und das neue Programm „Bürgerarbeit“ genutzt werden. Die Kommunen sparen durch die Beschäftigung der bisher Arbeitslosen ganz oder teilweise die Kosten der Unterkunft (KdU). Diese Einsparungen sollen von den Kommunen anteilig zur Finanzierung verwendet werden. Neben AfB gibt es bereits laufende Arbeitsmarktprogramme und –instrumente im Bereich sozialversicherungspflichtiger öffentlich geförderter Beschäftigung, mit denen derzeit etwa 9.150 Personen beschäftigt werden können. Dazu gehört der Ende 2012 auslaufende Kommunal-Kombi (derzeit: 4.147), ABM (93), Beschäftigungszuschuss (1.147) und Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (3.775). AfB unterscheide sich davon jedoch, so Baaske, durch die zielgerichtete Kompetenzentwicklung und Begleitung der Langzeitarbeitslosen, die Existenz sichernde Entlohnung und das „überjährige Beschäftigungsangebot“, wie es in der Richtlinie heißt. Baaske dankte allen, die an der Erarbeitung von AfB beteiligt waren: „Da viele verschiedene Elemente zusammenkommen, ist es ein sehr komplexes Programm. Die Flexibilität der Direktion Berlin-Brandenburg der Arbeitsagentur für Arbeit hat entschieden dazu beigetragen, dass AfB überhaupt möglich wurde, beispielsweise bei der Einbeziehung bestehender Instrumente und Programme.“