Staatskanzlei

Bildungspolitische Offensive der Landesregierung:
Abiturienten aus einkommensschwachen Familien erhalten Unterstützung

Mehr Personal in Kindertagesstätten

veröffentlicht am 20.04.2010

Das Kabinett hat heute Gesetzesentwürfe zur Unterstützung der Schulausbildung und zur Verbesserung des Personalschlüssels in Kindertagesstätten beschlossen. Ministerpräsident Matthias Platzeck sieht in den beiden Beschlüssen einen weiteren Beleg dafür, wie ernst die Landesregierung die Prioritätensetzung für Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt in ihrer Politik nimmt. Im Einzelnen stellte Platzeck vor der Presse das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) zur Unterstützung der Schulausbildung im Land Brandenburg vor. „Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, betonte der Ministerpräsident. „Zentrales Ziel der Schulausbildungsunter­stützung ist es, Anreize für Bildungsanstrengungen zu schaffen. Wir wollen, dass mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien leichter das Abitur oder die Fachhochschulreife erreichen können und so Aufstiegschancen durch Bildung erhalten. Dafür erhalten sie künftig während des Besuchs der gymnasialen Oberstufe eine finanzielle Unterstützung vom Land.“ Platzeck erinnerte daran, dass nur in wenigen Industriestaaten die sozial-ökonomische Herkunft so sehr über den Schulerfolg und die Bildungschancen entscheide wie in Deutschland. „Eine größere Chancengleichheit bei der Nutzung von Bildungsangeboten zu gewährleisten, ist eigentlich originäre Aufgabe der Bundesregierung. Deshalb werden wir diese auch über eine Bundesratsinitiative auffordern, den Kreis der Anspruchsberechtigten für das bundesweite Schüler-BAföG in unserem Sinne auszuweiten.“ Platzeck betonte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010 bestätige das Anliegen der Landesregierung. „Die Richter haben festgestellt, dass die bisherigen Hartz IV-Regelungen der Bundesregierung insbesondere mit dem Blick auf die Ausbildungskosten von Kindern und Jugendlichen schlicht ungenügend sind und nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums genügen.“ Des Weiteren stellte Platzeck die verabschiedete Kita-Gesetzesän­derung zur Verbesserung des Personalschlüssels in Kindertagesstätten vor. „Damit erfüllen wir ein zentrales Wahlversprechen und setzen eines der wichtigsten kinder- und bildungspolitischen Vorhaben um“, so Platzeck. „Die Erzieherinnen werden künftig mehr Zeit für die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes zur Verfügung haben – dadurch werden die Chancen der Kinder auf einen guten Start in ihre Bildungskarriere deutlich verbessert.“ Um die Qualität der Bildungsarbeit in den 1.500 Kindertagesstätten zu erhöhen, investiert das Land Brandenburg zusätzlich mehr als 36 Millionen Euro pro Jahr. Der Betreuungs­schlüssel in den Einrichtungen wird deutlich verbessert: für die Null- bis Dreijährigen auf eine Erzieherin für sechs Kinder (vorher 1 zu 7), für die Drei- bis Sechsjährigen auf eine Erzieherin für zwölf Kinder (vorher 1 zu 13). Dadurch werden landesweit 895 zusätzliche Stellen für Erzieherinnen und 19 Stellen für Kitaleiterinnen geschaffen. Damit können die Träger zusätzlich Erzieherinnen beschäftigen und/oder die Beschäftigungsumfänge der gegenwärtig Beschäftigten erhöhen. Die Mehrkosten werden in voller Höhe vom Land übernommen. Die Änderung des Kita-Gesetzes soll am 01. Oktober 2010 in Kraft treten. Brandenburg gehört mit seinem Betreuungsangebot bundesweit zur Spitzengruppe: Knapp 95 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Kindertagesbetreuung. Bei Kindern zwischen null und drei Jahren werden inzwischen 48,3 Prozent von einer Kita oder einer Tagesmutter betreut. Damit hat Brandenburg die Vorgabe der Bundesregierung, bis 2013 für rund ein Drittel der Unter-Dreijährigen eine Betreuung anzubieten, bereits erreicht. Anlage Einzelheiten zum BbgAföG Anspruch auf das brandenburgische „Schüler-Bafög“ haben Schülerinnen und Schüler, die ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben und ab dem kommenden Schuljahr erstmals eine gymnasiale Oberstufe oder einen vollzeitschulischen Bildungsgang der Fachoberschule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in Brandenburg besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten eine Schulausbildungsunterstützung, wenn sie hinsichtlich der maßgeblichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse Leistungsbeziehern nach dem BAföG gleichstehen, aber keine Bundesausbildungsförderung erhalten, weil sie noch bei ihren Eltern wohnen. Diese Schüler können – je nach Höhe des Einkommens der Eltern – 50 oder 100 Euro pro Monat erhalten. Eine Schulausbildungsunterstützung erhalten Schülerinnen und Schüler insbesondere, wenn sie · einen Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz, · Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz oder · Leistungen gemäß § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes · Leistungen gemäß § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes · Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch (SGB) II oder · Hilfen zum Lebensunterhalt oder Sozialhilfe nach SGB XII erhalten oder bei der Berechnung einer dieser Leistungen berücksichtigt werden. Diese Schüler erhalten 100 Euro im Monat. Der monatliche Zuschuss kann für Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen und nicht durch andere staatliche Zuwendungen gedeckt werden, wie etwa · Lernmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind, · die Grundausstattung einer Handbibliothek und für Fachbücher, · die Anschaffung höherwertiger technischer Hilfsmittel wie Notebooks, · eintägige Unterrichtsgänge oder Schulfahrten sowie · zusätzliche kostenpflichtige Bildungsangebote wie Theaterbesuche und Nachhilfeangebote. Zuständig für die Anträge und die Genehmigungen werden die für den Wohnort des jeweiligen Schülers zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte sein. Das Land trägt sowohl die Kosten für die Förderbeträge der einzelnen Schüler als auch die anfallenden Administrationskosten. Die voraussichtlichen Gesamtausgaben für 2010 belaufen sich auf rund 1,6 Millionen Euro. Die endgültige Verabschiedung des Schulausbildungsgesetzes erfolgt voraussichtlich im Juni durch den Landtag, so dass die Förderung bedürftiger Schülerinnen und Schüler schon zum nächsten Schuljahr erstmalig erfolgen kann.