Staatskanzlei

Brandenburg unterstützt Antrag gegen Boni im Bundesrat

veröffentlicht am 02.03.2010

Das Kabinett unterstützt eine Bundesratsentschließung gegen Finanzmarkt-Spekulationen und ungerechtfertigte Banker-Boni. Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, erklärte heute anlässlich der Initiative der Länder Brandenburg, Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz, die am kommenden Freitag im Bundesrat zur Abstimmung eingebracht werden soll: „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, das Geld der Steuerzahler zu schützen und Banken angemessen an der Finanzierung der öffentlichen Leistungen zu beteiligen.“ Darüber hinaus betonte Finanzminister Helmuth Markov „die Notwendigkeit der EU-weiten Einführung der Finanztransaktionssteuer, die selbst in einer minimalen Höhe von ca. 0,01 Prozent auf den Verbriefungsmarkt die notwendige Lenkungswirkung ausüben würde. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören laut Staatssekretärin Fischer die Einführung einer internationalen oder zumindest EU-weiten Finanztransaktionssteuer sowie die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steueroasen. Außerdem sollen die Vergütungssysteme für Banken transparent, nachvollziehbar und angemessen gestaltet werden. Hierbei könnten Abgaben auf Bonuszahlungen, eine allgemeine Bankenabgabe oder die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit geprüft werden. Die Staatssekretärin kritisierte, die Bundesregierung beschränke sich bisher lediglich darauf, die ohnehin bereits durch Selbstverpflichtung geltenden Mindeststandards des Rates für Finanzstabilität gesetzlich zu regeln. Mit der Entschließung solle auf die Ursachen der aktuellen Finanzkrise reagiert werden. Minister Markov: „Die Anreizstrukturen für die Banken und ihre Mitarbeiter müssten so verändert werden, dass eine Wiederholung der die Finanzkrise begünstigenden Verhaltensweisen möglichst ausgeschlossen würden.“ Er fügte hinzu: „Die ausgeuferte Entwicklung des Derivatehandels, die zu der alle öffentlichen Haushalte belastenden Finanzkrise geführt hat, bedarf neuer Regeln und muss der öffentlichen Aufsicht wieder zugeführt werden.“