Staatskanzlei

Mindestlohn von 7,50 Euro soll Untergrenze sein

veröffentlicht am 16.02.2010

Wirtschaftsminister Ralf Christoffers hat dem Kabinett heute Eckpunkte für ein Brandenburgisches Vergabegesetz vorgelegt, auf das sich die Regierungsparteien in der Koalitionsvereinbarung verständigt hatten. Das Kabinett kam überein, dass das Gesetzgebungsverfahren auf Basis dieser Eckpunkte unter Federführung des Wirtschafts­ministeriums zügig vorangetrieben werden soll. Zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzes wird das Wirtschaftsministerium nun intensive Gespräche mit den Wirtschaftskammern des Landes, den kommunalen Spitzenverbänden und den Gewerkschaften führen. „Wir wollen sie frühzeitig in diesen Prozess einbeziehen“, unterstrich Christoffers. Kern des Eckpunktepapiers ist, dass ein Mindestlohn für öffentliche Aufträge des Landes festgelegt werden soll. Öffentliche Aufträge sollen danach nur an solche inländischen oder ausländischen Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn von mindestens 7,50 Euro zu bezahlen. Zudem ist vorgesehen, eine Tariftreueregelung für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs in das Vergabegesetz aufzunehmen. Darin soll festgeschrieben werden, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV auf Straße und Schiene die Beschäftigten „mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt“ gezahlt bekommen. Auch die Einhaltung von Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll laut Eckpunktepapier in das Gesetz aufgenommen werden. „Damit der Mindestlohn von 7,50 Euro auch tatsächlich die Untergrenze ist und höhere Arbeitsentgelte nicht verdrängt werden, soll eine Günstigkeitsklausel geschaffen werden“, erklärte Minister Christoffers. Damit wolle man sicherstellen, dass tarifvertragliche Regelungen angewandt werden, sofern Tarifverträge einen höheren Lohn regeln. Auftragsangebote sollen darüber hinaus dahingehend unter die Lupe genommen werden, „dass sie die Einhaltung der Anforderungen auch preislich zulassen“. Erscheint ein Angebot, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, im Hinblick auf die Lohnkalkulation unangemessen niedrig, soll der öffentliche Auftraggeber zur vertieften Prüfung des Angebots verpflichtet werden. „Damit wollen wir vermeiden, dass Auftragnehmer, die den Anforderungen des Gesetzes gerecht werden wollen, durch Konkurrenten aus dem Markt gedrängt werden, die dies nur vortäuschen“, erläuterte Christoffers. In den Eckpunkten sind auch Bestimmungen enthalten, die die Vergabestellen rechtssicher in die Lage versetzen, das wirtschaftlichste Angebot zu bestimmen. Ziel ist es, dass die Mindestlohnbestimmungen nicht nur bei vom Land ausgelösten öffentlichen Aufträgen gelten, sondern auch bei Kommunalaufträgen. „Wir werden daher auf die kommunalen Spitzenverbände zugehen und ihnen empfehlen, sich dem Vergabegesetz anzuschließen“, kündigte der Minister an. „Denn Brandenburg darf kein Billiglohnland sein. Gute Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung sind zentrale Voraussetzungen, um im Wettbewerb der Regionen um Fachkräfte zu bestehen und die breite Mitte unserer Gesellschaft zu stärken. Eine moderne und wettbewerbsfähige Wirtschaft, Arbeitsplätze und auskömmliche Löhne sind Grundvoraussetzungen für Wohlstand und sozialen Frieden“, sagte Christoffers.