Staatskanzlei

Bekenntnis zur Menschlichkeit

veröffentlicht am 26.01.2010

Zum Internationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erklärt Ministerpräsident Matthias Platzeck: „Auschwitz – der Name des polnischen Orts steht für den Völkermord der Nationalsozialisten. Hinter den unvorstellbaren Opferzahlen stehen die Lebensgeschichten von Menschen, die dort getötet wurden, weil die Nazis ihnen das Recht zu leben absprachen. Der 27. Januar erinnert als internationaler Gedenktag an die Befreiung von Auschwitz vor 65 Jahren und damit an alle Opfer des Nationalsozialismus. Denn die Auseinandersetzung mit unserer Geschichte bleibt für uns alle wichtig. Wir sollten junge Menschen ermutigen weiter Fragen zu stellen - auch danach, was wir dagegen tun können, wenn neuer Ungeist sich regt. Diese Ermutigung wird mit jedem Tag wichtiger, denn die authentischen Zeitzeugen, die den Gräuel überlebten, werden bald nicht mehr unter uns sein. Wer sich der eigenen Vergangenheit nicht stellt, dem fehlt das Fundament für die Zukunft. Dieser Satz gilt für jeden Einzelnen, aber auch für Nationen. Denn nur mit der Erinnerung leben, birgt die Chance, mit sich und anderen ins Reine zu kommen. Die Verantwortung für den Holocaust ist Bestandteil der deutschen Identität. Deshalb heißt der erste Artikel unseres Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dieser Grundsatz ist die Lehre aus der Erfahrung der Jahre zwischen 1933 und 1945. Er ist ein Bekenntnis zur Menschlichkeit.“