Staatskanzlei

Brandenburg morgen im Bundesrat - Anträge zu Kinder- und Arbeitnehmerrechten

veröffentlicht am 26.11.2009

Die Länder Brandenburg und Rheinland-Pfalz werden in der morgigen Sitzung des Bundesrates Anträge zur Stärkung von Kinderrechten und zur Verlängerung der Altersteilzeit einbringen. Das teilten Gesundheits- und Umweltministerin Anita Tack, Arbeits- und Sozialminister Günter Baaske und die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, heute in Potsdam mit. Staatssekretärin Fischer machte deutlich, dass die neue Landesregierung damit bereits wenige Wochen nach ihrer Konstituierung im Bundesrat Akzente zur Umsetzung ihrer Koalitionsvereinbarung setzt. Fischer: „Ich hoffe sehr, dass wir mit Rheinland-Pfalz für diese Anträge Mehrheiten im Bundesrat bekommen. Daran arbeiten wir kräftig.“ Tack: „Kinderlärm kein Grund zur Klage“ Zur gemeinsamen Initiative mit Rheinland-Pfalz für eine kinderfreundliche Regelung zum Kinderlärm sagte Ministerin Tack: „Es ist bedauerlich, dass wir in Deutschland für alles und jedes ein eigene gesetzliche Regelung brauchen. Dass Kinder, die spielen, auch Geräusche und Lärm verursachen dürfen, ist in anderen europäischen Ländern eine Selbstverständlichkeit. Wenn aber Nachbarschaftsstreitigkeiten und die bürokratische Auslegung der Gesetze immer wieder zu Lasten von Kindereinrichtungen gehen, dann muss eine Klarstellung erfolgen.“ Bislang gibt es keine gesetzlichen Regelungen für Lärm aus Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. So kommt es immer wieder zu Klagen, so dass der Betrieb von Kitas bis hin zur Schließung bedroht ist. In dem Bundesratsantrag wird eine Ergänzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes gefordert, „dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Gesetzes darstellt.“ Auch im Baurecht besteht Handlungsbedarf. So sieht die Baunutzungsverordnung Kindertageseinrichtungen derzeit nur in Ausnahmefällen in reinen Wohngebieten vor. Tack: „Das widerspricht dem Bedürfnis von Familien, Kindertagesstätten und andere Angebote für Kinder in unmittelbarer Nähe zu haben. Daher sollen Kindertageseinrichtungen in der Baunutzungsverordnung künftig generell für zulässig erklärt werden.“ Baaske: Mit Altersteilzeit jungen Leuten eine Chance geben Brandenburg wird im Bundesrat für die Fortsetzung der Altersteilzeit eintreten. Nach der jetzigen Rechtslage würde sie zum Jahresende auslaufen. Über den gemeinsamen Antrag mit Rheinland-Pfalz soll erreicht werden, dass sie um 5 Jahre verlängert wird. Arbeits- und Sozialminister Günter Baaske: „Das soll aber mit Auflagen verbunden werden, damit in den Betrieben gleichzeitig ein Generationenwechsel erfolgen kann. Durch die Neuregelung sorgen wir für die notwendige Verjüngung in den Betrieben und damit für Fachkräftenachwuchs.“ Bisher werden Unternehmen von der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich mit einem Lohnkostenzuschuss unterstützt, wenn ein Arbeitnehmer ab 55 Jahren in Altersteilzeit geht und dafür ein Arbeitsloser, ein Ausbildungsabsolvent oder ein Auszubildender eingestellt werden. Im September 2009 profitierten davon in Brandenburg 2.477 Beschäftigte. Künftig soll dieser Lohnkostenzuschuss nur noch gewährt werden, wenn für den ausscheidenden Arbeitnehmer junge Arbeitnehmer nach Abschluss ihrer Ausbildung neu eingestellt werden. Kleinunternehmen können auch unterstützt werden, wenn sie einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen.