Staatskanzlei

Appel: Anträge auf Wohn- und Elterngeld werden einfacher – Entlastung für Bürger und schnellere Verfahren

veröffentlicht am 16.09.2009

Die Beantragung von Wohn- und Elterngeld soll in Brandenburg einfacher werden. „Die bürokratischen Belastungen für Antragsteller und Verwaltung werden reduziert“, sagte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, am Mittwoch nach einer Beratung im Bundeskanzleramt in Berlin. Dort hatten Vertreter der Bundesregierung sowie verschiedener Länder und Kommunen die Abschlussberichte der Pilot-Projekte „Einfacher zum Wohngeld“ und „Einfacher zum Elterngeld“ vorgestellt. Als Ergebnis wurden für beide Bereiche Verbesserungen vorgeschlagen, deren Umsetzung nun geprüft wird. Appel nannte für Brandenburg den Verzicht auf die 100-prozentige Zweitprüfung von Elterngeldanträgen. Außerdem sollen die Antragsformulare verständlicher und übersichtlicher werden. Auch bei der Zusammenarbeit der für die Antragsbearbeitung zuständigen Behörden sieht Appel Verbesserungsmöglichkeiten. Appel wörtlich: „Ich freue mich, dass wir gemeinsam in kurzer Zeit Vereinfachungsvorschläge erarbeiten konnten, mit denen Antragsteller von Wohn- und Elterngeld leichter und schneller einen Bescheid erhalten können. Die von uns und dem Nationalen Normenkontrollrat angestoßenen Untersuchungen haben gezeigt, dass Bund, Länder und Kommunen beim Bürokratieabbau an einem Strang ziehen.“ Die Pilot-Projekte sollten zum Anlass genommen werden, derartige Initiativen auch auf anderen Feldern anzupacken. Nach Ansicht Appels sollten auch in Zukunft gemeinsam mit Bund, anderen Ländern und Kommunen Projekte zum Bürokratieabbau durchgeführt werden: "Die erfolgreich verlaufenen Pilotprojekte sind Ansporn genug, jetzt auch gemeinsam Projekte zur Entlastung der Wirtschaft zu starten. So müssen Existenzgründungen erleichtert und die Abläufe bei der Genehmigung von Industrieanlagen beschleunigt werden. Auf diese Weise stärken wir den Wirtschaftsstandort Deutschland. Auch Brandenburg wird davon profitieren." Das Statistische Bundesamt hat in den vergangenen Monaten für beide Bereiche die Verfahren der Antragstellung und Antragsbearbeitung in 22 Ämtern, Kommunen und Landkreisen aus Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern untersucht. Hierzu wurden insgesamt rund 800 Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden befragt. Mit der Methode des Standardkosten-Modells ist dabei der Zeitbedarf für die Antragstellung und -bearbeitung in den Ämtern untersucht worden. Fast 40 Prozent der Kommunen, die an den Untersuchungen zum Wohn- und Elterngeld teilgenommen haben, kommen aus Brandenburg. Im Einzelnen handelte es sich um die Wohngeldstellen der Städte Falkensee, Luckenwalde, Fürstenwalde und Potsdam. Außerdem haben sich die Elterngeldstellen der Landkreise Elbe-Elster, Oberhavel und Dahme-Spreewald sowie der Städte Cottbus und Potsdam beteiligt. „Dieser überdurchschnittlich große Anteil brandenburgischer Städte und Landkreise beweist das große Interesse unserer Kommunen, den Bürokratieabbau voranzutreiben und den Service für die Bürger zu verbessern“, bilanzierte Appel.