Staatskanzlei

Führerscheine können jetzt auch bei Gemeinden und Ämtern beantragt werden

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 04.08.2009

In Brandenburg können Führerscheine in Zukunft direkt bei den Ämtern und amtsfreien Gemeinden beantragt werden und nicht mehr wie bisher nur bei den Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Regelung ist Bestandteil der neuen Zuständigkeitsverordnung auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, die die Landesregierung auf ihrer heutigen Kabinettsitzung beschloss. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann sagte dazu: „Die Verwaltung muss laufen und nicht die Bürgerinnen und Bürger. Wir ermöglichen mit der neuen Regelung den Menschen einen direkten und kurzen Weg und bieten damit mehr Service in der Verwaltung an. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, so viel Dienstleistung wie möglich direkt vor Ort in den Ämtern und Gemeinden vorzuhalten. Die neue Zuständigkeitsverordnung für das Straßenverkehrsrecht leistet hierzu einen weiteren Beitrag“, betonte er. Neben der neuen Möglichkeit bleiben die Fahrerlaubnisbehörden in den Landkreisen ebenfalls weiter zuständig. Die Bürger können wählen, an welches Amt sie sich zur Antragstellung wenden. Die Neuregelung leistet auch einen Beitrag zur Funktionalreform. Ziel ist es, möglichst viele Verwaltungsleistungen in den Gemeinden und Ämtern zu erbringen. Die Verwaltung soll dadurch besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger anbieten. Die alte Straßenverkehrsrechtszuständigkeitsverordnung aus dem Jahre 1999 musste aufgrund zahlreicher Rechtsänderungen durch die neue Verordnung ersetzt werden. Sie tritt mit ihrer Veröffentlichung voraussichtlich Mitte August in Kraft.